1. August 2018

Absolutes Recht - Definition

Ein absolutes Recht ist ein subjektives Recht, welches gegenüber jedermann wirkt und daher jedermann zu beachten hat und welches der Rechtsinhaber gegenüber jedermann durchsetzen kann.

Der Begriff der Absolutheit steht im Gegensatz zur Relativität von Rechten, die nur gegenüber bestimmten Personen wirken.

Klassische Beispiele für absolute Rechte und Rechtsgüter normiert § 823 I BGB.

Weitere Prädikats-Definitionen finden Sie hier.

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