31. Juli 2018

Abschlussverbot BGB - Definition

Das Abschlussverbot ist als Kehrseite der Abschlussfreiheit und Ausnahme zum Grundsatz der Privatautonomie eine Einschränkung der Vertragsfreiheit, in deren Rahmen der Abschluss bestimmter Verträge mit bestimmten Personen vertraglich oder gesetzlich untersagt wird.

Weitere Prädikats-Definitionen als Voraussetzung für ein Jura Gutachten mit Prädikat finden Sie hier.

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