Aufbauschema zur Stellvertretung gemäß §§ 164 ff. BGB in der juristischen Prüfung
I. Zulässigkeit der Stellvertretung
1. Vertraglicher Ausschluss
2. Gesetzlicher Ausschluss
3. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte -> Stellvertretung (-)
II. Eigene Willenserklärung des Vertreters in Abgrenzung zum Boten
III. In fremdem Namen
1. Beachtung des Offenkundigkeitsprinzips
2. Ausdrücklich oder Konkludent
3. Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip
4. Namenstäuschung
5. Identitätstäuschung
IV. Mit Vertretungsmacht
1. Vollmacht
2. Gesetzliche Vertretungsmacht
3. Kraft Rechtsschein
V. Rechtsfolge
2. Bei Falsus Procurator wirkt das Rechtsgeschäft nur bei Genehmigung für und gegen den Hintermann
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