Steuern - Definition für die rechtswissenschaftliche Untersuchung in Hausarbeiten und anderen juristischen Gutachten
Definition des Steuerbegriffs im Steuerrecht
Der Begriff der Steuern wird im "Grundgesetz" des Steuerrechts, der Abgabenordnung, legaldefiniert. § 3 Abgabenordnung normiert den Begriff der Steuern sowie der steuerlichen Nebenleistungen.
Gemäß § 3 I AO sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen denjenigen Personen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Steuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Dabei kann die Erzielung von Einnahmen auch nur Nebenzweck sein.
MERKE: Mit Steuern wird gesteuert!
Definition des Steuerbegriffs in der Volkswirtschaftslehre
Neben der Legaldefinition des Steuerrechts in § 3 AO existieren weitere Definitionen der Steuern, abhängig vom wissenschaftlichen Kontext. In der Volkswirtschaftslehre definiert man den Steuerbegriff als staatliche Zwangsabgabe ohne Gegenleistung.
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