Abusus non tollit usum - Übersetzung und Bedeutung im Jura Gutachten
„Abusus non tollit usum“ bedeutet übersetzt: Missbrauch hebt ein Gebrauchsrecht nicht auf.
Der „Abusus non tollit usum“ - Grundsatz stellt klar, dass der Missbrauch eines Rechts beziehungsweise die Möglichkeit des Missbrauchs eines Rechts nicht dazu führen kann und darf, dass der Gebrauch eines Rechts gänzlich verhindert und verboten wird.
Abusus non tollit usum sed confirmat substantiam - Die Langfassung zum Abusus non tollit usum - Grundsatz
Die längere Version in Form des „Abusus non tollit usum sed confirmat substantiam“ - Grundsatzes bedeutet übersetzt: „Missbrauch hebt ein Gebrauchsrecht nicht auf, sondern bestätigt das Wesen“. Damit ist klargestellt, dass zwar in jedem Gebrauchsrecht auch die Möglichkeit des Missbrauchs angelegt ist; die Möglichkeit eines Missbrauchs ändert aber nichts am Wesen des Gebrauchsrechts und der grundsätzlich rechtmäßigen Anwendung eines solchen Gebrauchsrechts.
Kein Verlust des Gebrauchsrechts durch Missbrauch
Weiterhin stellt der „Abusus non tollit usum“ - Grundsatz klar, dass es bei einem Missbrauch eines Gebrauchsrechts grundsätzlich nicht zu einem Verlust des rechtmäßigen Gebrauchsrechts kommt. Damit führt ein Missbrauch eines Gebrauchsrecht grundsätzlich nicht zum Entzug des Gebrauchsrechts.
Weitere wichtige lateinische Rechtsregeln finden Sie in unserer Latein-Rubrik hier.
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