17. Juli 2018

Abundans cautela non nocet

„Abundans cautela non nocet“ - Übersetzung und Bedeutung im rechtswissenschaftlichen Gutachten


„Abundans cautela non nocet“ bedeutet übersetzt: „Eine überflüssige Absicherung schadet nicht“ beziehungsweise „Überflüssige Vorsicht schadet nicht“.

Der „Abundans cautela non nocet“ - Grundsatz beschreibt das Prinzip, dass überflüssige rechtliche Absicherungen grundsätzlich unschädlich sind. Der Grundsatz bezieht sich insbesondere auf das Vertragsrecht. Hier sind überflüssige Vertragsklauseln grundsätzlich unschädlich.


Jura Ghostwriter Tipp zum Abundans cautela non nocet - Grundatz


Überflüssiges ist falsch. Vermeiden Sie daher Überflüssiges und reduzieren Sie Ihre juristischen Ausführungen auf das Wesentliche und Notwendige. Zwar schadet Überflüssiges nicht wirklich, aber es hilft auch nicht.

Ziel einer juristischen Begutachtung in Hausarbeiten und anderen Jura Gutachten ist die Vorantreibung der Falllösung. Die Kunst und der Anspruch des Prädikats-Juristen bestehen darin, nicht mehr auszuführen, als notwendig ist; aber eben auch nicht weniger.

Das Jura Ghostwriter-Credo lautet daher: Nicht, wenn man nichts mehr hinzufügen kann, ist das exzellente Jura Gutachten erstellt, sondern wenn man nichts mehr weglassen darf!

Weitere lateinische Rechtsgrundsätze, die nichts an ihrer Aktualität verloren haben, finden Sie hier.

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