Absolutus sententia judicis praesumitur innocens - Übersetzung und Bedeutung im rechtswissenschaftlichen Gutachten
„Absolutus sententia judicis praesumitur innocens“ bedeutet übersetzt: „Wer durch Gerichtsurteil freigesprochen ist, gilt als unschuldig.“ Eine andere Schreibweise ist „Absolutus sententia iudicis praesumitur innocens“.
„Der Absolutus sententia judicis praesumitur innocens“ - Grundsatz ist heute genauso aktuell wie zu Zeiten des Römischen Rechts. Er ist heute in § 190 StGB dogmatisch und gesetzlich verankert.
§ 190 StGB normiert den Wahrheitsbeweis durch Strafurteil. Ist eine behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist gemäß § 190 S. 1 StGB der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn ein Opfer einer Beleidigung wegen dieser Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
Gemäß § 190 S. 2 StGB ist der Wahrheitsbeweis dagegen ausgeschlossen, wenn das Opfer der Beleidungsstraftat vor dieser Behauptung oder der Verbreitung rechtskräftig freigesprochen wurde.
Der „Absolutus sententia judicis praesumitur innocens“ - Grundsatz lebt damit im heutigen modernen Strafrecht fort.
Weitere lateinische Rechtsgrundsätze, die auch im modernen Recht fortbestehen, finden Sie hier.
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