30. Juli 2018

Abschlussfreiheit BGB - Definition

Die Abschlussfreiheit als Teil der Vertragsfreiheit und Ausdruck des Grundsatzes der Privatautonomie bezeichnet die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen bezüglich der Frage, ob und mit wem er einen Vertrag abschließen will oder nicht.

Weitere Prädikats-Definitionen als Grundlage für eine Prädikats-Subsumtion finden Sie hier.

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