12. Juni 2018

Volenti non fit iniuria - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

"Volenti non fit iniuria" bedeutet übersetzt: "Dem Willigen geschieht kein Unrecht" beziehungsweise "Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht".

Dies bedeutet, dass derjenige, welcher einen Nachteil erleidet, und damit einverstanden ist, daraus keine Ansprüche ableiten kann. Dieser lateinische Rechtsgrundsatz findet sich in der gesamten Rechtsordnung wieder. So beispielsweise im Strafrecht in § 228 StGB oder im Zivilprozessrecht in § 39 ZPO.


Gesetzliche Grundlage des "Volenti non fit iniuria" - Grundsatzes in § 228 StGB für die Hausarbeit


§ 228 StGB normiert die Einwilligung im Strafrecht. Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt gemäß § 228 StGB nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Im Beispiel eines MMA-Wettkampfs könnte daher trotz der Einwilligung der Sportler Rechtswidrigkeit vorliegen, wenn der MMA Sport an sich nicht rechtlich akzeptiert und als sittenwidrig oder sogar verboten qualifiziert wird.


Gesetzliche Grundlage des "Volenti non fit iniuria" - Grundsatzes in § 39 ZPO für die Hausarbeit


§ 39 ZPO normiert die Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung. Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges wird gemäß § 39 S. 1 ZPO auch dadurch begründet, dass der Beklagte, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, zur Hauptsache mündlich verhandelt. Dies gilt gemäß § 39 S. 2 ZPO nur dann nicht, wenn die Belehrung gemäß § 504 ZPO unterblieben ist.

§ 39 ZPO normiert die rügelose Einlassung vor einem unzuständigen Gericht und repräsentiert damit den "Volenti non fit iniuria" - Grundsatz in prozessualer Hinsicht.


Ghostwriter Jura Beispiel zum "Volenti non fit iniuria" - Grundsatz für die Hausarbeit


Klassische Fälle sind Sportverletzungen bei Kampfsportarten. Wird beispielsweise ein Mixed Martial Arts Kämpfer im Rahmen eines regelgemäßen sportlichen Wettkampfes verletzt, so kann er aufgrund seiner Einwilligung und in Anwendung des "Volenti non fit iniuria" - Grundsatzes daraus keine rechtlichen Ansprüche gegen seinen Gegner herleiten. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Schadensersatzansprüche als auch Ansprüche auf Strafverfolgung wegen Körperverletzung.



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