11. Juni 2018

Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

"Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" bedeutet übersetzt: Die Mutter ist immer gewiss; Vater ist, wen die Ehe ausweist. Eine etwas längere Übersetzung lautet: Die Mutter ist immer gewiss; der Vater ist derjenige, den die Ehe als solchen ausweist. Dieser lateinische Rechtsgrundsatz hat seinen dogmatischen Ursprung im Familienrecht. Im modernen Zivilrecht des BGB findet sich der Grundgedanke des "Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" - Grundsatz in §§ 1591, 1592 BGB.


Gesetzliche Grundlagen des "Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" - Grundsatzes für die Hausarbeit


Die gesetzlichen Grundlagen des "Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" - Grundsatz finden sich heute im Familienrecht in den §§ 1591, 1592 BGB.


Der "Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" - Grundsatz bei der Bestimmung der Mutter


§ 1591 BGB normiert die Mutterschaft. Gemäß § 1591 BGB ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die es geboren hat. Der Gesetzgeber stellt damit bei der Feststellung der Mutterschaft in rechtlicher Hinsicht auf die biologische Mutterschaft ab. Die rechtliche Mutter ist diejenige Frau, die auch biologisch die Mutter ist. Es besteht damit ein Gleichklang zwischen rechtlicher und biologischer Mutterschaft. Die rechtliche Mutterschaft ist akzessorisch zur biologischen Mutterschaft. Der Lateiner sagt: "Mater semper certa est" - Die Mutter ist immer gewiss. Denn aufgrund der rechtlichen Bestimmung der Mutterschaft anhand der biologischen Kriterien kann eindeutig bestimmt werden, wer die Mutter eines Kindes ist.


Der "Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" - Grundsatz bei der Bestimmung des Vaters


Ganz anders verhält es sich mit der Bestimmung des Vaters. Die Bestimmung der Vaterschaft normiert § 1592 BGB. Gemäß § 1592 BGB ist der Vater eines Kindes derjenige Mann, der gemäß § 1592 Nr. 1 BGB zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder gemäß § 1592 Nr. 2 BGB die Vaterschaft anerkannt hat oder gemäß § 1592 Nr. 3 BGB dessen Vaterschaft nach § 1600d BGB oder § 182 I des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Im Gegensatz zur Bestimmung der Mutter stellt der Gesetzgeber also auch heute noch nicht auf die biologische Vaterschaft ab. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass der biologische Vater nie zu 100 % bestimmt werden kann. Der Lateiner sagt "Pater semper incertus est". Der Grundgedanke des "Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" - Grundsatzes gilt daher heute noch gemäß § 1592 Nr. 1 BGB, indem die Vaterschaft auf das Tatbestandsmerkmal der Ehe mit der Mutter abstellt.


Ghostwriter Jura Beispiel zum "Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" - Grundsatz für die Hausarbeit


Die M ist mit V verheiratet. M geht in der Ehe fremd und zeugt mit ihrem Liebhaber L das Kind K. Vater des Kindes ist gemäß § 1592 Nr. 1 BGB V. Der rechtliche Vater V weicht damit vom biologischen Vater L ab. Anders hingegen bei der Mutter des Kindes. Die Mutter des Kindes ist gemäß § 1591 BGB die M.

Dieser Fall, welcher die aktuelle Rechtslage repräsentiert, zeigt sehr gut, dass der römische Rechtsgrundsatz des "Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant" auch heute noch gilt und als Klassiker des Rechts bezeichnet werden kann.


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