13. Juni 2018

Da mihi factum, dabo tibi ius - Übersetzung und Bedeutung für die Hausarbeit

"Da mihi factum, dabo tibi ius" bedeutet übersetzt: Gebe mir die Tatsache und ich gebe Dir das Recht. Andere andere Übersetzung lautet: Gib mir den Tatbestand, und ich werde Dir das Recht geben. Eine andere Schreibweise ist "Da mihi factum, dabo tibi jus".


Ghostwriter Jura Background zum "Da mihi factum, dabo tibi ius" - Grundsatz


Der "Da mihi factum, dabo tibi ius" - Grundsatz entstammt dem Zivilprozessrecht. Er beschreibt den Beibringungsgrundsatz. Der Beibringungsgrundsatz ist in § 138 ZPO normiert. Parteien im Zivilprozess müssen sich zu Rechtsfragen grundsätzlich nicht äußern. Es genügt im Zivilprozess, wenn die Parteien die Tatsachen darlegen. Die rechtliche Würdigung ist Sache des Gerichts.

Eine sinnverwandte Rechtsregel ist der "Iura novit curia" - Grundsatz. Dieser besagt, dass das Gericht das Gesetz kennt. Auch der "Iura novit curia" - Grundsatz hat seinen dogmatischen Ursprung im Zivilprozessrecht und spiegelt sich in der heutigen ZPO in § 138 ZPO wider.


Gesetzliche Grundlage des "Da mihi factum, dabo tibi ius" - Grundsatzes in der Hausarbeit


Gesetzliche Grundlage des "Da mihi factum, dabo tibi ius" - Grundsatzes ist im gegenwärtigen Zivilprozessrecht § 138 ZPO. § 138 ZPO normiert die Erklärungspflicht über Tatsachen und die Wahrheitspflicht.

Gemäß § 138 I ZPO haben die Parteien eines Zivilprozesses ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.

Gemäß § 138 II ZPO hat jede Partei sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.

Gemäß § 138 III  ZPO sind alle diejenigen Tatsachen als zugestanden anzusehen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.

Gemäß § 138 IV ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.

§ 138 ZPO macht damit deutlich, dass die Parteien die Tatsachen beibringen müssen, die das Gericht dann rechtlich zu beurteilen hat.


Ghostwriter Jura Beispiel zum "Da mihi factum, dabo tibi ius" - Grundsatz für die Hausarbeit


Der Hund der K beißt die M, welche durch den Biss verletzt wird. M muss sich beim Arzt behandeln lassen und einen Anwalt für die Rechtsverfolgung konsultieren.

M hat gegen K nun einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Da sich die K weigert, die Ansprüche der M außergerichtlich zu begleichen, erhebt M Klage gegen die K auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Im Prozess muss die M die Tatsachen darlegen, also den Hundebiss, ihre Verletzung, ihre Behandlungskosten sowie die Anwaltskosten. Die rechtlichen Anspruchsgrundlagen für den Ersatz ihrer Schäden sowie die Subsumtion der rechtlichen Vorschriften muss sie nicht aufzeigen; dies ist Sache des Gerichts.

M erbringt also die Tatsachen; die rechtliche Würdigung und Einordnung des Falles besorgt das Gericht. Dies schließt nicht aus, dass die M selbst oder über ihren Rechtsanwalt ihre Rechtsauffassung darlegen kann. Dies kann sogar förderlich sein, weil das Gericht sich dadurch inspirieren lassen kann. Aber letzten Endes ist die Darlegung der Rechtsauffassung nicht notwendig.

So funktioniert der "Da mihi factum, dabo tibi ius" - Grundsatz im Prozess und in der Hausarbeit mit zivilprozessualer Thematik.



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