30. Juni 2018

Die Abgrenzung des Stellvertreters vom Boten in Hausarbeiten und anderen rechtswissenschaftlichen Untersuchungen

Für juristische Klausuren, Hausarbeiten und sonstige Prüfungen ist die Abgrenzung des Stellvertreters vom Boten ein Klassiker der Rechtswissenschaften.


Charakteristikum des Stellvertreters - Die eigene Willenserklärung


Der Stellvertreter gibt gemäß § 164 I 1 BGB eine eigene Willenserklärung ab. Er muss daher mindestens beschränkt geschäftsfähig sein, vgl. § 165 BGB.


Charakteristikum des Boten - Die Überbringung einer fremden Willenserklärung


Der Bote übermittelt eine fremde Willenserklärung. Er bildet damit im Gegensatz zum Stellvertreter keine eigene Willenserklärung. Für den Boten gelten daher nicht die §§ 164 ff. BGB. Der Bote kann grundsätzlich auch geschäftsunfähig sein.

Tenor: „Und ist das Kindlein noch so klein, so kann es doch schon Bote sein.“


Die Abgrenzung zwischen Stellvertreter und Bote - Objektive Kriterien maßgebend



Innenverhältnis beachten zwischen Mittelsperson und Auftraggeber


Ob jemand Bote oder Stellvertreter ist, kann aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden. Einmal im Innenverhältnis zwischen Vertretenem und Stellvertreter beziehungsweise Auftraggeber und Bote.


Außenverhältnis beachten zwischen Mittelsperson und Dritten


Und zum anderen im Außenverhältnis im Rahmen des Auftretens des Mittelsmannes im Rechtsverkehr. Aus Verkehr- und Vertrauensschutzgründen ist grundsätzlich auf die Sicht im Außenverhältnis abzustellen.


Faustformel zur Abgrenzung zwischen Vertreter und Bote


Daraus resultiert folgende Faustformel: 

Stellvertreter ist diejenige Mittelsperson, die als solche nach außen auftritt, also beim Empfänger den Eindruck vermittelt, eine eigene Willenserklärung in fremdem Namen mit Vertretungsmacht abzugeben oder in Empfang zu nehmen.

Bote wiederum ist, wer im Außenverhältnis als Bote auftritt, also dem Rechtsverkehr ausdrücklich oder konkludent zu erkennen gibt, dass er eine fremde Willenserklärung überbringt.

Es spielt damit grundsätzlich keine Rolle, welche Funktion die Mittelsperson im Innenverhältnis zum Geschäftsherrn innehat. Ein Stellvertreter im Innenverhältnis kann im Außenverhältnis Bote sein. Das gleiche Spiel funktioniert auch umgekehrt: Ein Bote im Innenverhältnis kann im Außenverhältnis Stellvertreter sein.


Fazit zur Abgrenzung zwischen Vertreter und Bote im Jura Gutachten


Beachten Sie den schutzwürdigen Empfängerhorizont im Rahmen der objektivierten Betrachtungsweise zum Schutze des Rechtsverkehrs!

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