Gesetzliche Grundlage des "Singuli solidum debent, unum debent omnes" - Grundsatzes für die Hausarbeit
Der "Singuli solidum debent, unum debent omnes" - Grundsatz ist überall dort relevant, wo mehrere Schuldner im Rahmen einer Gesamtschuld gegenüber dem Gläubiger verpflichtet sind. Im Zivilrecht ist die gesetzliche Grundlage § 421 BGB.
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Legaldefinition der Gesamtschuld), so kann der Gläubiger gemäß § 421 Satz 1 BGB die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zum Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner gemäß § 421 S. 2 BGB verpflichtet.
Ghostwriter Jura Beispiel zum "Singuli solidum debent, unum debent omnes" - Grundsatz in der Hausarbeit
A verkauft B ein Smartphone für 500 EUR. Im Zuge des Kaufvertrages wird vereinbart, dass neben B auch der Bruder C des B für die Bezahlung des Kaufpreises gesamtschuldnerisch haftet. Der "Singuli solidum debent, unum debent omnes" - Grundsatz kommt hier nun dadurch zur Geltung, dass A den gesamten Kaufpreis oder auch nur Teile des Kaufpreises sowohl von B als auch von C fordern darf. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben sowohl B als auch C zur Bezahlung verpflichtet.
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