Das „Argumentum a fortiori“ bezeichnet den methodischen Schluss von einem bestimmten Fall auf einen noch stärker einschlägigen Fall beziehungsweise von einem stärkeren Fall auf einen schwächeren Fall.
Eine synonyme Rechtsregel zum „Argumentum a fortiori“ - Grundsatz ist die Argumentum a maiore ad minus“ - Regel.
Ghostwriter Jura Beispiel zum „Argumentum a fortiori“ - Grundsatz in der Hausarbeit
Arbeitgeber A kündigt Arbeitnehmer N den Arbeitsvertrag rechtmäßig gemäß § 626 BGB fristlos aus wichtigem Grund wegen Diebstahls am Arbeitsplatz.
Da die fristlose außerordentliche Kündigung höhere Tatbestandsvoraussetzungen als die fristgemäße ordentliche Kündigung aufweist, liegen die Tatbestandsvoraussetzungen einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung in diesem Fall erst recht vor.
In Anwendung des „Argumentum a fortiori“ - Grundsatzes kann der Arbeitgeber A gegenüber Arbeitnehmer N daher auch anstatt der „großen Keule“ in Form der starken fristlosen außerordentlichen Kündigung nur die „kleine Keule“ in Form einer schwächeren fristgemäßen ordentlichen Kündigung schwingen.
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