A. Zulässigkeit der Anfechtung
- Nicht bei Realakten- Nicht bezüglich der Rechtsfolgen des Schweigens
- Nicht bei Rechtsscheinstatbeständen
B. Anfechtungserklärung
- Empfangsbedürftige Willenserklärung- Angabe des Grundes erforderlich, wenn nicht erkennbar
- Bedingungsfeindlich
- Eventualanfechtung im Prozess zulässig
- Gegenüber dem Anfechtungsgegner, § 143 BGB
C. Anfechtungsgrund
I. § 119 I Alt. 1 BGB - InhaltsirrtumII. § 119 I Alt. 2 BGB - Erklärungsirrtum
III. § 119 II BGB - Eigenschaftsirrtum
IV. § 120 - Botenirrtum - Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
V. § 123 - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
VI. Kein Anfechtungsgrund
- Motivirrtum
- Kalkulationsirrtum
- Rechtsfolgenirrtum
D. Kein Ausschluss
I. GewährleistungsrechtII. Doppelirrtum Fall des § 313 BGB
III. § 123 II BGB
IV. Bestätigung gemäß § 144 BGB
V. § 121 II BGB
VI. § 124 III BGB
VII. Frist des § 121 I BGB
VIII. Frist des § 124 I BGB
E. Rechtsfolge
I. Nichtigkeit der Willenserklärung ex tunc, vgl. § 142 I BGBII. § 142 II BGB
III. Schadensersatz, § 122 BGB
IV. Teilnichtigkeit bei Teilanfechtung und Teilbarkeit
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