9. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen vom Ghostwriter Jura zum Thema Sittenwidrigkeit bei Kollision von Globalzession mit verlängertem Eigentumsvorbehalt

Hausarbeit schreiben lassen zur Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB bei Aufeinandertreffen von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt - Die gesetzliche Grundlage


Wenn Sie eine Hausarbeit zum Kreditsicherungsrecht schreiben müssen, so ist die Konstellation der Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt prüfungstypisch. Sie starten bei der Bewertung einer solchen Kollision zunächst mit dem Blick ins Gesetz.


Ghostwriter-Jura-Tipp: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!


Bei der Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt kommt eine Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB in Betracht. Gemäß § 138 I BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, welches gegen die guten Sitten verstößt. 

Nachdem Sie das relevante Gesetz in Form des § 138 I BGB gefunden haben, müssen Sie nun die in dem Gesetz enthaltenen Tatbestandsmerkmale definieren und subsumieren. Ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 I BGB wird in der Rechtswissenschaft durch Rechtsprechung und juristischer Literatur definiert als ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. 

In der Hausarbeit ist nun im Rahmen der Subsumtion zu untersuchen, inwieweit das Zusammentreffen von Globlazession und verlängertem Eigentumsvorbehalt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Nun beginnt die Argumentationsarbeit. Wenn Sie eine Hausarbeit schreiben oder sich eine Hausarbeit schreiben lassen, so müssen Sie auf die Qualität Ihrer Argumente achten. Sachgerechte Ergebnisse Ihrer Prüfung sind wichtig, aber die fundierte und dogmatisch korrekte Begründung trennt den Prädikatsjuristen vom Durchschnittsjuristen. 

Schauen wir uns nun an, was Globalzession und verlängerter Eigentumsvorbehalt eigentlich beinhalten. Erst danach können wir die Frage der Sittenwidrigkeit der Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt in der Hausarbeit sachgerecht bewerten. Wir beginnen auch hier wieder mit der Definition. 



Die Definition der Globalzession in der Hausarbeit



Bevor Sie oder die Ghostwriter Jura eine gelungene juristische Subsumtion des Gesetzes in der Hausarbeit vornehmen können, müssen Sie die zu subsumierenden Begriffe zutreffend definieren. 

Eine Globalzession ist die Abtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen eines Forderungsinhabers zur Sicherung eines Gläubigers. Der Forderungsinhaber ist dabei Gläubiger gegenüber den Forderungsschuldnern, die in diesem Zusammenhang auch Drittschuldner genannt werden. Der Forderungsinhaber ist gleichzeitig den Forderungen seines Gläubigers ausgeliefert und insoweit selbst Schuldner. In der Hausarbeit sind solche Konstellationen als juristischer Prüfungsstoff sehr beliebt, da wir hier nicht nur ein Zwei-Personen-Verhältnis, sondern ein Mehr-Personen-Verhältnis vorliegen haben. Mehrpersonenverhältnisse sind prüfungstypisch und daher auch typisch für Jura Hausarbeiten und Jura Klausuren. 

Machen Sie sich im Rahmen der Hausarbeit bei der Globalzession die einzelnen Personenbeziehungen klar: Wir haben den Gläubiger, den Schuldner und die Schuldner des Schuldners, genannt Drittschuldner. 

Wenn Sie die Globalzession als Rechtsfigur in der Hausarbeit verstanden haben, gehen Sie zur Klärung des nächsten Begriffes über, dem verlängerten Eigentumsvorbehalt.



Die Definition des verlängerten Eigentumsvorbehalts in der Hausarbeit


Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist eine Sonderform des Eigentumsvorbehalts. Da der einfache Eigentumsvorbehalt häufig im Kaufrecht als Sicherungsmittel eingesetzt wird, gibt es hierzu eine Legaldefinition in § 449 I BGB. 


Jura-Ghostwriter-Tipp: Die Gesetzesarbeit und Falllösung startet in der Hausarbeit mit der Definition. Achten Sie in der Hausarbeit im Rahmen Ihrer Gesetzesarbeit zunächst auf Legaldefinitionen, bevor Sie eine eigene Definition entwickeln oder auf Definitionen der Rechtsprechung oder der Literatur zurückgreifen. 


Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum an dieser beweglichen Sache bis zur Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist gemäß § 449 I BGB im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übertragen wird. § 449 I BGB enthält damit eine Legaldefinition des Eigentumsvorbehalts. Beachten Sie in der Hausarbeit aber, dass § 449 I BGB lediglich eine Auslegungsregel und zudem eine Norm des Schuldrechts ist. Der Eigentumsvorbehalt aber ist eine rechtliche Konstruktion des Sachenrechts. 

Die Übereignung einer beweglichen Sache erfolgt beim einfachen Eigentumsvorbehalt also unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer erlangt durch die aufschiebend bedingte Übereignung zunächst mit der Übergabe der Kaufsache nur ein Anwartschaftsrecht. Erst mit Eintritt der Bedingung erlangt der Käufer dann das Eigentum an der beweglichen Sache. 

Nachdem also in der Hausarbeit für Sie geklärt ist, was ein einfacher Eigentumsvorbehalt ist, kommen wir nun zum verlängerten Eigentumsvorbehalt. 

Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist eine Sonderform des Eigentumsvorbehalts, bei welchem vereinbart wird, dass der Käufer einer beweglichen Sache zur Veräußerung derjenigen beweglichen Sache, die er unter Eigentumsvorbehalt erworben hat, im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zur Veräußerung dieser Vorbehaltsware ermächtigt ist und die aus der Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisforderungen im Voraus an den Vorbehaltsverkäufer zu dessen Sicherheit abtritt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer sogenannten Vorausabtretungsklausel. 

Während sich der einfache Eigentumsvorbehalt also im Kontext des Zwei-Personen-Verhältnisses Verkäufer - Käufer beziehungsweise Veräußerer - Erwerber abspielt, haben wir es beim verlängerten Eigentumsvorbehalt wiederum mit einem Mehrpersonen-Verhältnis zu tun. Wenn Sie also eine Hausarbeit zu diesem Thema schreiben oder sich vom Ghostwriter Jura eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie die besondere Prüfungstypik der Mehrpersonenverhältnisse bei Jura Hausarbeiten beachten. 

Sie haben in der Hausarbeit nun die Begriffe Globalzession und verlängerter Eigentumsvorbehalt verstanden. Jetzt ist es an der Zeit, das Zusammentreffen von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt zu untersuchen. Die Ausgangsfrage in der Hausarbeit lautet schließlich, ob eine Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt sittenwidrig gemäß § 138 I BGB sein kann. Damit ist gemeint, dass am Ende das Rechtsgeschäft der Globalzession und das Rechtsgeschäft des verlängerten Eigentumsvorbehaltes entweder alternativ oder kumulativ sittenwidrig und damit nichtig gemäß § 138 I BGB ist.



Hausarbeit schreiben lassen zur Kollision von Gobalzession, verlängertem Eigentumsvorbehalt und § 138 I BGB - Die Ghostwriter Jura erklären



Unternehmer müssen in der Regel für ihre wirtschaftliche Tätigkeit Kredite bei Banken aufnehmen. Zur Sicherung dieser Kredite lassen sich die Banken sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen der Unternehmer gegen ihre Kunden abtreten. Sie erkennen anhand dieser Konstruktion die Gobalzession. 

Nun haben die Unternehmer aber nicht nur geschäftliche und rechtliche Beziehungen zu ihren Banken, sondern auch zu ihren Lieferanten und Herstellern. Denn die Unternehmen verkaufen in der Regel Produkte an ihre Kunden, die sie wiederum von ihren Lieferanten, Produzenten und Herstellern erworben haben. 

Der Bezug der Waren von den Herstellern erfolgt in der Regel so, dass die Unternehmer die Waren kaufen, aber nicht sofort bezahlen. Die Bezahlung der Lieferanten soll erst dann erfolgen, wenn die Unternehmer ihrerseits von ihren Kunden bezahlt wurden. Damit räumen auch die Lieferanten ihren Kunden, den Unternehmern, einen Kredit ein. Um diesen Kredit wiederum abzusichern, wird ein verlängerter Eigentumsvorbehalt zwischen Unternehmern und Lieferanten vereinbart. Dabei werden, wie oben ausgeführt, die Forderungen der Unternehmer gegen ihre Kunden an die Lieferanten zur Sicherheit abgetreten. 

Und hier beginnt in der Hausarbeit das Problem. Der Unternehmer hat bereits im Rahmen der Kreditaufnahme zur Absicherung der Bank alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen an die Bank im Wege der Globalzession abgetreten. Gleichzeitig hat er die Forderungen aber zur Sicherung seiner Lieferanten auch an diese abgetreten. Nach dem Prioritätsprinzip ist die Abtretung an die Bank als zeitlich vorhergehende wirksam und die Abtretung an die Lieferanten daher unwirksam. 

Wenn die Bank dies nun weiß, so verleitet sie den Unternehmer im Rahmen des Darlehensvertrages und der Globalzession zum Vertragsbruch mit dem Hersteller. Rechtsfolge ist die Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages und auch der Globalzession gemäß § 138 I BGB und damit Nichtigkeit des Darlehensvertrages und der Globalzession. 

Ghostwriter-Jura-Tipp
Achten Sie in der Hausarbeit auf das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip. Der Darlehensvertrag ist als schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft von der Globalzession als Verfügungsgeschäft zu trennen
Auch im Rahmen der Wirksamkeit sind beide Rechtsgeschäfte getrennt zu beurteilen, so dass § 138 I BGB jeweils für jedes Rechtsgeschäft gesondert subsumiert werden muss. Ein häufiger und zudem grober Fehler in der Hausarbeit ist es, diese beiden Rechtsgeschäfte in einen Topf zu werfen. Wenn Sie zu § 138 I BGB im Kontext der Sittenwidrigkeit bei Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt eine Hausarbeit schreiben oder ein Muster für eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie penibel auf die Beachtung des Trennungsprinzips und des Abstraktionsprinzips achten!

Die Bank kann in den Fällen der Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt die Sittenwidrigket und damit Nichtigkeit des Darlehensvertrages und der Globalzession gemäß § 138 I BGB nur dadurch verhindern, dass sie im Darlehensvertrag die Forderungen, welche zur Kreditsicherung der Lieferanten dienen, ipso iure von der Globalzession ausschließt. Vertragliche Klauseln dieser Art werden als dingliche Teilverzichtsklauseln bezeichnet.



Fazit zum Thema der Sittenwidrigkeit beim Aufeinandertreffen von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Kontext des Hausarbeit schreiben lassen



In rechtswissenschaftlichen Hausarbeiten ist das Thema Sittenwidrigkeit, Globalzession, verlängerter Eigentumsvorbehalt und dingliche Verzichtsklausel ein immer wieder gerne beliebter Prüfungsstoff. 

Lässt sich ein Kreditgeber als Sicherungsnehmer zur Sicherheit auch solche Forderungen vom Sicherungsgeber abtreten, die an den Lieferanten und Vorbehaltsverkäufer zur Sicherheit im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes abgetreten werden, so wird der Unternehmer als Sicherungsgeber zum Vertragsbruch verleitet. Dies ist die Konsequenz der Tatsache, dass der Sicherungsgeber die Globalzession verschweigen muss, um an die Waren zum Weiterverkauf zu kommen. Diese Konstellation führt grundsätzlich zur Nichtigkeit des Darlehensvertrages und der Globalzession gemäß § 138 I BGB, da bei solchen Konstellationen grundsätzlich von Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 I BGB auszugehen ist.

Die Lösung in der Hausarbeit und damit die Verhinderung der Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit besteht in einer dinglichen Verzichtsklausel des Geldkreditgebers im Darlehensvertrag beziehungsweise Sicherungsvertrag. Der Darlehensgeber gibt dadurch alle Forderungen, die gegenwärtig oder zukünftig mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt zusammentreffen automatisch mit dinglicher Wirkung frei. Dies dient dem Schutz des Vorbehaltskäufers und verhindert die Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit im Sinne des § 138 I BGB. 

Ghostwriter-Jura-Tipp
Verwechseln Sie in der Hausarbeit nicht die dinglichen mit den schuldrechtlichen Freigabeklauseln. Die schuldrechtlichen Freigabeklauseln beziehen sich auf die Fälle der nachträglichen Übersicherung und betreffen damit andere Fallkonstellationen. Beachten Sie dies unbedingt, wenn Sie zum Thema Verzichtsklausel und Freigabeklausel eine Hausarbeit schreiben oder sich eine Hausarbeit schreiben lassen.



Hausarbeit schreiben lassen zum Thema Sittenwidrigkeit, Globalzession, verlängerter Eigentumsvorbehalt und dingliche Verzichtsklausel



Wenn Sie sich zu den Themen der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB im Kontext der Globalzession, des verlängerten Eigentumsvorbehalts, der dinglichen Verzichtsklausel, der dinglichen Freigabeklausel, der Kollision verlängerter Eigentumsvorbehalt Factoring, Globalzession verlängerter Eigentumsvorbehalt Falllösung, Vertragsbruchtheorie, Gläubigergefährdung, verlängerter Eigentumsvorbehalt Abtretungsverbot Fall, verlängerter Eigentumsvorbehalt Schema, Globalzession sittenwidrig, schudlrechtliche Freigabeklausel und verwandten Themen eine Hausarbeit schreiben lassen wollen, sind wir als Ghostwriting Agentur und spezialisierte Jura Ghostwriter gerne Ihr Ansprechpartner. 

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