10. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen von Ghostwriter Jura zum Thema Sittenwidrigkeit eines Mätressentestaments

Rechtlicher Ausgangspunkt in der Hausarbeit zum Mätressentestament - Das Gesetz


Bei der rechtswissenschaftlichen Beurteilung des Mätressentestaments, auch Geliebtentestament genannt, müssen Sie bei Abfassung einer Hausarbeit zunächst ein Gesetz finden, welches die Rechtmäßigkeit des Mätressentestaments unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit beurteilen lässt. Da es im Erbrecht keine speziellen Normen für das Geliebtentestament gibt, wird das Mätressentestament insoweit anhand der Tatbestandsvoraussetzungen des § 138 I BGB geprüft. 

Gemäß § 138 I BGB ist ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, unwirksam. Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt nach der herrschenden Meinung in den Rechtswissenschaften nach Auffassung der Rechtsprechung und der überwiegenden Vertreter in der Literatur dann vor, wenn ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden vorliegt. Auch diese generalklauselartige Definition muss weiter konkretisiert werden. Diese Konkretisierung erfolgt in der Hausarbeit durch die Verfassung, Fallgruppen und die Auffassung der Rechtsprechung, vornehmlich des Bundesgerichtshofes als oberste richterliche Instanz.

Wenn Sie eine Hausarbeit schreiben zum Thema Mätresstestament und Erbrecht oder sich zu diesem Thema eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie Rechtsprechung und Literatur studieren, um sich über den Stand der Rechtswissenschaft zum Thema Mätressentestament zu informieren und auf dieser Grundlage ihre juristische Subsumtion und ihr Ergebnis in der Hausarbeit zu begründen. 



Die Hausarbeit schreiben lassen von Ghostwriter Jura zum Thema Mätressentestament - Die Ghostwriting Agentur kennt die Diskussion


Das Mätressenstestament beschäftigt die Gerichte und Rechtswissenschaften in der juristischen Ausbildung und Praxis seit vielen Jahrzehnten. Daher ist das Thema Mätressentestament auch im Erbrecht und in Hausarbeiten, Klausuren und anderen juristischen Prüfungen ein beliebtes Prüfungsthema. 

Es geht dabei in Hausarbeiten in der Regel um die Frage der Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen gemäß § 138 I BGB, wenn der Erblasser zugunsten seiner Geliebten, der Mätresse, nahe Angehörige wie insbesondere die Ehefrau oder die Kinder von der Erbfolge ausschließt oder diese jedenfalls im Rahmen des Testaments wesentlich benachteiligt. 



Hausarbeit schreiben lassen vom Ghostwriter Jura - Die rechtshistorische Entwicklung des Mätressentestaments


Streitpunkt sind in der Hausarbeit regelmäßig Testamente, in denen der vermögende verheiratete Erblasser seine Geliebte zur Alleinerbin einsetzt und die Kinder und seine Ehefrau damit auf das Pflichtteilsrecht gemäß §§ 2303 ff. BGB verweist. 

Bis 1970 wurden solche Mätressentestamente sowohl in der universitäten Ausbildung bei Hausarbeiten im Rahmen des Studiums als auch in der Praxis in Rechtsstreitigkeiten vor Gericht als grundsätzlich sittenwidrig gemäß § 138 I BGB eingeordnet und waren damit nichtig. Nur in seltenen Ausnahmefällen entgingen die Mätressentestamente dem Verdikt in juristischer Theorie und Praxis der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB. 

Ab 1970 begann dann in der Rechtsprechung, der Literatur und den Rechtswissenschaften, auch im Rahmen des Jura Studiums bei der Lösung von Hausarbeiten, insgesamt ein Umdenken. Das Grundsatz-Ausnahme-Schema im Bereich der Mätressentestamente kehrte sich um. Heute hat sich nicht nur die Terminologie geändert, indem aus dem Mätressentestament das Geliebentestament wurde, sondern auch die rechtliche Bewertung. Ein Geliebtentestament ist heute in Anerkennung der Testierfreiheit als konkretisierende Ausprägung des Grundsatzes der Privautonomie grundsätzlich nicht sittenwidrig. Nur in Ausnahmefällen kann daher eine Sittenwidrigkeit angenommen werden. 

Wenn Sie zum Thema Geliebtentestament eine Hausarbeit schreiben oder sich von Ghostwriter Jura eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie die neuere Entwicklung in den Rechtswissenschaften zu diesem Thema in der Hausarbeit berücksichtigen. Die Benachteiligung von Angehörigen durch Verfügungen von Todes wegen, wie dem Geliebtentestament, verstößt nach heute herrschender Rechtsmeinung nicht mehr gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Die Sozial-, Moral- und Rechtsvorstellungen haben sich diesbezüglich geändert. Damit entfällt auch das Verdikt der Sittenwidrigkeit und damit auch die Nichtigkeit gemäß § 138 I BGB. 



Pflichtteilsrecht in der Hausarbeit zum Mätressentestament beachten


Die Angehörigen, die Ehefrau und die Abkömmlinge des Erblassers sind heute über das erbrechtliche Pflichtteilsrecht hinreichend geschützt. Im Zuge der Anerkennung der vollständigen Testierfreiheit ist es daher folgerichtig, dem Erblasser im Übrigen die volle Entscheidungsgewalt darüber zuzubilligen, ob und wer im Zuge letztwilliger Verfügungen von ihm bedacht wird. Familiäre Bindungen jedenfalls alleine können nicht dazu führen, dass die Einsetzung Dritter als Erben und Alleinerben dem Makel der Sittenwidrigkeit unterstellt und damit unwirksam gemacht werden. Wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie diese rechtswissenschaftliche Prämisse in jedem Falle beachten! 



Sittenwidrigkeit wegen außerehelichem Liebesverhältnis - In der Hausarbeit auch dieses Argument diskutieren


Diskutiert wird in Hausarbeiten immer wieder die Frage, ob ein Geliebtentestament schon alleine deshalb sittenwidrig und nichtig ist, weil zwischen dem Erblasser und der erbenden Mätresse ein außereheliches Liebesverhältnis bestand. Gemessen an den heutigen Sozial- und Moralvorstellungen verstößt es aber nicht (mehr) gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn zwei Personen ein außereheliches Liebesverhältnis unterhalten. Insoweit wirkt sich dies auch in der Hausarbeit auf das Mätressentestament aus, welches nicht unter diesem Gesichtspunkt als sittenwidrig und damit nichtig eingeordnet werden darf. 

Ghostwriter Jura Tipp: Beachten Sie bei solchen Diskussionen, dass Sie nicht ihre eigenen Moralvorstellungen zum Maßstab der Prüfung im Rahmen der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB machen dürfen. Maßstab sind insoweit die Wertentscheidungen des Grundgesetzes als Verfassung und insbesondere die Rechtsauffassung in Form der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. In der Hausarbeit ist jedenfalls kein Platz dafür, im Rahmen solcher emotionaler Themen dem Korrektor und Prüfer Ihre persönliche Meinung zum Thema Fremdgehen, außereheliche Affären und außereheliche Liebesverhältnisse zu oktroyieren.

Aus diesem Grunde ergibt sich trotz des Schutzes der Ehe in Art. 6 GG auch aus der Tatsache, dass der Erblasser oder die Geliebte verheiratet waren, keine Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit des Testaments aus § 138 I BGB. Dies müssen Sie unbedingt beachten, wenn Sie sich zum Mätressentestament eine Hausarbeit schreiben lassen.



Hausarbeit schreiben lassen zum Mätressentestament - Die Ausnahme: Hergabe für Hingabe


Nachdem Sie nun für die Hausarbeit wissen, dass Sie grundsätzlich beim Mätressentestament nicht mehr von Sittenwidrigkeit ausgehen können, kommen wir zur Ausnahme. 

Auch heute noch kann sich aus dem Gesamtumständen im Einzelfall ausnahmsweise auch beim Mätressentestament eine Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit gemäß § 138 I BGB ergeben. Eine der anerkannten Fälle diesbezüglich werden unter dem Schlagwort "Hergabe für Hingabe" diskutiert. 

Eine letztwillige Zuwendung ist nach der herrschenden Meinung in den Rechtswissenschaften, der Rechtsprechung und Literatur, auch heute noch als sittenwidrig im Sinne des § 138 I BGB zu qualifizieren, wenn sie lediglich ein Entgelt für den Geschlechtsverkehr zwischen dem Erblasser und der erbenden Geliebten darstellt. Dies wird vor allem damit begründet, dass sich die sexuelle Intimsphäre eines Menschen per se einer rechtsgeschäftlichen Bindung entzieht und daher Rechtsgeschäfte, die zu sexuellen Handlungen verpflichten, dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widersprechen und damit sittenwidrig und nichtig gemäß § 138 I BGB sind. 



Hausarbeit schreiben lassen zum Geliebtentestament - Das Prozessrecht beachten


Kommt es zur Anfechtung des Mätressentestaments durch die Angehörigen, so müssen die Beweislastregeln eines Zivilprozesses in der Hausarbeit beachtet werden. Für das Mätressentestament sind dabei besondere Beweislastregeln zu beachten, um alle Umstände des Einzelfalles prozessrechtlich aufzuarbeiten. Das Gericht muss den Gesamtcharakter des Testaments herausarbeiten und dabei Inhalt, Wirkungen, Zweck und Beweggründe der letztwilligen Verfügung untersuchen. 

Dabei spielt die Motivation des Erblassers eine große Rolle. Erfolgte das Mätressentestament ausschließlich zur Fortsetzung der ehebrecherischen Beziehung oder nur als Belohnung für die geschlechtliche Hingabe? Oder gab es im Rahmen der letztwilligen Zuwendung neben der erotischen Beziehung auch achtenswerte Beweggründe wie beispielsweise die Dankbarkeit für die Pflege im Krankheits- und Altersfalle oder die Dankbarkeit für eine Haushaltsführung? 

Wenn Sie eine Hausarbeit zum Thema Geliebtentestament schreiben oder sich von Ghostwriter Jura eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie die Rolle des Gerichts und des Richters einnehmen und weiter nach den Auswirkungen der letztwilligen Verfügung fragen. Erscheinen die Auswirkungen im konkreten Einzelfall anstößig? Welche Folgen hat das Mätressentestement für die Ehefrau, für die Kinder, für andere Angehörige? Werden die Angehörigen vollständig enterbt oder nur teilweise? Wie groß ist das Vermögen des Erblassers und wieviel verbleibt für Frau und Kinder nach dem Erbfall? Wie hoch ist der Pflichtteil? 

Untersuchen Sie in der Hausarbeit also alle Aspekte, auch die wirtschaftliche Situation. Entsteht eine Notlage für die Ehefrau, für die Kinder, für andere Angehörige? Wie nahe standen sich die Angehörigen zur Zeit der Errichtung des Mätressentestaments beziehungsweise des Erbfalls? Gibt es ein moralisches Anrecht der Angehörigen, der Ehefrau und der Kinder wegen langjährige Pflege des Erblassers?

Das Gericht und damit in der Hausarbeit auch Sie müssen nach besonders achtbaren Motiven und Beweggründen des Zuwendenden suchen. Dabei muss auch die Frage gestellt werden, ob die Zuwendung in Form des Mätressentestaments auch ohne die geschlechtliche Hingabe erfolgt wäre. 

Neben den besonderen Beweislastregeln für diesen spezifischen Fall muss im Prozess auch das allgemeine Beweisrecht beachtet werden. Beweispflichtig für die Sittenwidrigkeit des Geliebtentestaments sind die Angehörigen, die Ehefrau und die Kinder. Misslingt diesen der Beweis, dass das Mätressentestament des Ehemannes und Vaters gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, so verbleibt ihnen nur der Pflichtteil. 



Hausarbeit schreiben lassen zum Mätressentestament - Den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt beachten


Es ist in der Rechtswissenschaft umstritten, auf welchen Zeitpunkt hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung beim Mätressentestament abzustellen ist. Diesen Streit müssen Sie in der Hausarbeit diskutieren; oder der Jura Ghostwriter, wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen.

Die ältere Rechtsprechung und Literatur stellte grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Errichtung des Testaments ab. Dies war häufig problematisch, da eine Bewertung des Einzelfalles und aller Umstände des Einzelfalles anhand des in der Regel langen Zeitraums zwischen Testamentserrichtung und Erbfall häufig schwer oder unmöglich rekonstruierbar war. 

Die aktuelle herrschende Meinung in Rechtswissenschaft, Rechtsprechung und Literatur stellt daher grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erbfalls ab. Dafür sprechen zunächst pragmatische Gesichtspunkte der Beweisbarkeit im Prozess, da die aktuelle Sach- und Rechtslage im Prozess leichter rekonstruiert und festgestellt werden kann als Vorgänge, die (weit) in der Vergangenheit liegen. 

Weiterhin spricht für diese Auffassung die Tatsache, dass Testamente bis zum Tod des Erblassers grundsätzlich frei geändert werden können und sich damit die Frage des letzten Willens und der Wirksamkeit des letzten Willens erst zum Zeitpunkt des Erbfalls stellen. 

Diese Ansicht ist in der Hausarbeit vorzugswürdig, da es gemäß § 138 I BGB auf den Gesamtcharakter des Geliebtentestaments im Einzelfall ankommt und die tatsächlichen und rechtlichen Folgen des Testaments auch zu diesem Gesamtcharakter gehören. Die tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen eines Mätressentestament können aber erst nach dem Erbfall festgestellt werden. 



Das Mätressentestament in der Hausarbeit - Fazit von Ghostwriter Jura



Das Geliebtentestament ist für die Hausarbeit ein passendes Prüfungsthema, bei welchem Probleme des Allgemeinen Teils des BGB mit denen des Erbrechts harmonisch verbunden werden können. 

Untersuchen Sie in der Hausarbeit die rechtshistorische Entwicklung des Mätressentestaments und beachten Sie, dass der Bundesgerichtshof bis 1970 die Erbeinsetzung einer Geliebten zum Nachteil der Familie als sittenwidrig gemäß § 138 I BGB und damit als nichtig eingeordnet hat. 

Ab 1970 kam dann die juristische Kehrtwende, weshalb es nach aktueller Rechtslage heutzutage bei der Zurücksetzung von Angehörigen durch Mätressentestamtente oder allgemein Verfügungen von Todes wegen grundsätzlich nicht zur Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB und damit auch nicht zur Nichtigkeit kommt.

Die Rechtswissenschaftler in Rechtsprechung und Literatur sehen den Schutz der Angehörigen durch das Pflichtteilsrecht gemäß § 2303 ff. BGB als grundsätzlich ausreichend an. 

Eine Ausnahme besteht für diejenigen Testamente, bei denen die Erbeinsetzung als "Hergabe für Hingabe" erfolgt und daher lediglich ein Entgelt für die geschlechtliche Hingabe sein soll. 

Wenn Sie sich zum Mätressentestament eine Hausarbeit schreiben lassen, achten Sie im Rahmen der rechtlichen Beurteilung auch auf den maßgeblichen Zeitpunkt der rechtlichen Beurteilung. Stellen Sie in der Hausarbeit den Streit dar oder achten Sie jedenfalls darauf, dass der Ghostwriter Jura diesen Streit darstellt, wenn Sie sich ein Muster für eine Hausarbeit schreiben lassen. 

Während die Rechtsprechung früher auf den Zeitpunkt der Testamentserrichtung abstellte, wird heute in den Rechtswissenschaften grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erbfalls abgestellt. Kernargument in der Hausarbeit ist die Tatsache, dass sich die Frage der Wirksamkeit erst zum Zeitpunkt des Erbfalls stellt, da der freie Wille bis dahin frei änderbar gewesen ist. 



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