12. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen zu den Themen Ehegattenbürgschaft, Scheidung und Sittenwidrigkeit

Im Rahmen des Themengebietes Sittenwidrigkeit, Bürgschaften und Angehörigenbürgschaften gibt es in Hausarbeiten regelmäßig eine spezielle Form der Angehörigenbürgschaft, die Ehegattenbürgschaft. 

Bezüglich der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB gelten für Ehegattenbürgschaften Besonderheiten. Dabei muss auch berücksichtigt werden, welche Rechtsfolgen eine Scheidung der Ehegatten für die Wirksamkeit der Bürgschaftsforderung nach sich zieht, wenn Sie sich eine Hausarbeit vom Jura Ghostwriter schreiben lassen.



Besonderheiten der Ehegattenbürgschaft in der Hausarbeit



Bei der Überprüfung der krassen wirtschaftlichen Überforderung des Einkommens und Vermögens eines Bürgen in Hausarbeiten müssen Sie zusätzlich zu den üblichen Prüfungskriterien auch untersuchen, ob spezifisch bei Ehegatten bezüglich der Überforderung der Leistungsfähigkeit die Einkommen und Vermögen der Ehegatten zusammengerechnet werden oder aber nur das Einkommen des Bürgen selbst als Maßstab herangezogen wird. 

Diese Frage ist in den Rechtswissenschaften umstritten, so dass der Ghostwriter Jura den Streitstand in der Hausarbeit darstellen muss, wenn Sie sich zum Thema Ehegattenbürgschaft eine Hausarbeit schreiben lassen. 

Weiterhin muss der Jura Ghostwriter bei der Abfassung der Hausarbeit prüfen, ob der Kreditgeber, in der Regel eine Bank, trotz der offensichtlichen Überforderung des Ehegatten als Bürge ein Interesse am Abschluss des Bürgschaftsvertrages und einer Bürgschaftsforderung hat. 

In der Regel wird die Bank darauf abstellen, dass die Ehegattenbürgschaft dem Sinn und Zweck dient, sich vor Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten zu schützen. Denn der Ehegatte, der als Hauptschuldner den Kredit aufnimmt, könnte dazu geneigt sein, sein gesamtes Vermögen dem anderen Ehegatten zu übertragen, um so eine Haftung für den Kredit zu vermeiden. Durch den Abschluss des Bürgschaftsvertrages mit dem anderen Ehegatten wird diese Gefahr daher vermieden. Nach der neusten Rechtsprechung muss dieser Zweck allerdings in die Urkunde des Bürgschaftsvertrages aufgenommen werden, damit dieser von der Rechtsprechung auch anerkannt wird.

Kann die Bank trotz Überforderung des Bürgen kein Interesse an der Bürgschaftsforderung darlegen beziehungsweise beweisen, so werden die restlichen Voraussetzungen bezüglich der Annahme sittenwidriger Umstände vermutet beziehungsweise fingiert. Dies ist zwar umstritten, wird aber in den Rechtswissenschaften zumindest von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur favorisiert. Wenn Sie sich zum Thema Ehegattenbürgschaft eine Hausarbeit schreiben lassen, muss der Ghostwriter Jura diesen Streit im Zweifel darstellen, um hier die volle Punktezahl abzugreifen.



Betrachtung der Ehegattenbürgschaft für den Fall der Scheidung in der Hausarbeit



Haben sich die Ehegatten scheiden lassen, so fällt die Gefahr einer Vermögensverschiebung in der Regel weg. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur lässt dann den Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen aus Bürgschaftsvertrag akzessorisch entfallen. 

Begründet wird dieser Wegfall des Anspruchs teilweise aus § 313 BGB, indem ein Fall der Störung der Geschäftsgrundlage angenommen wird. Eine andere Auffassung begründet den "Wegfall" des Anspruchs durch Annahme einer konkludenten vertraglichen Einrede gemäß §§ 133, 157, 242 BGB gegen die Bürgschaftsforderung. Aufgrund der Subsidiarität der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 I BGB gegenüber der Auslegung muss daher die dogmatische Möglichkeit über eine vertragliche Einrede vorrangig vor § 313 BGB vom Jura Ghostwriter geprüft und diskutiert werden, wenn Sie sich zur Ehegattenbürgschaft eine Hausarbeit schreiben lassen.


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