14. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des Wuchertatbestandes gemäß § 138 II BGB

Der Wuchertatbestand in der Hausarbeit - Es beginnt mit der gesetzlichen Grundlage in § 138 II BGB


§ 138 BGB normiert die sittenwidrigen Rechtsgeschäfte und den Wucher. Gemäß § 138 I BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, welches gegen die guten Sitten verstößt. § 138 I BGB normiert damit die allgemeinen sittenwidrigen Rechtsgeschäfte. 

Mit § 138 II BGB hat der Gesetzgeber einen Spezialtatbestand des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts in Form des Wuchertatbestandes normiert. Gemäß § 138 II BGB sind insbesondere solche Rechtsgeschäfte unwirksam, durch die jemand unter Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen. 

Als lex specialis zu § 138 I BGB normiert der Wuchertatbestand objektive und subjektive Tatbestandsvoraussetzungen. Vergessen Sie insbesondere nicht die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des Wuchertatbestandes, wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen, die den Wuchertatbestand thematisiert.


Der objektive Wuchertatbestand in der Hausarbeit


In objektiver Hinsicht müssen wir als Ghostwriter Jura zunächst die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen in der Hausarbeit prüfen. Ganz allgemein geht es dabei in der Hausarbeit um die Herausarbeitung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt der Vornahme eines Rechtsgeschäfts in Form eines Vertrages. 

Wenn Sie sich zum Wuchertatbestand eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie an dieser Stelle alle Umstände des Einzelfalles, also des Sachverhaltes, auswerten. Entscheidend ist in der Hausarbeit zur Erreichung der maximalen Punktzahl die Qualität der Argumente. Berücksichtigen müssen Sie beispielsweise hier die vertragliche Risikoverteilung oder auch die Marktüblichkeit und das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung.


Der subjektive Wuchertatbestand in der Hausarbeit


Wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen, die den Wuchertatbestand thematisiert, dürfen Sie nicht vergessen, dass der Wuchertatbestand neben den objektiven Tatbestandsvoraussetzungen auch subjektive Tatbestandsvoraussetzungen beinhaltet. 

Entscheidendes subjektives Kriterium im Rahmen des Wuchertatbestandes gemäß § 138 II BGB ist das bewusste Ausnutzen der Schwächesituation des Geschäftspartners. Exemplarisch nennt § 138 II BGB hier vier Fallgruppen, die aber keineswegs abschließend sind:

  • Ausbeutung einer Zwangslage des Geschäftspartners;
  • Ausnutzung der Unerfahrenheit des Geschäftspartners;
  • Ausnutzung des Mangels an Urteilsvermögen des Geschäftspartners;
  • Ausnutzung der erheblichen Willensschwäche des Geschäftspartners.

Diese Fallgruppen geben dem Wuchertatbestand sein typisches Gepräge. In der Hausarbeit muss der Jura Ghostwriter diese Fallgruppen sowohl im objektiven als auch im subjektiven Tatbestand des Wuchertatbestandes gemäß § 138 II BGB berücksichtigen, wenn Sie sich zum Thema Wucher gemäß § 138 II BGB eine Hausarbeit schreiben lassen.


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