3. April 2018

Vertreter ohne Vertretungsmacht Schema - Haftung

Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 I BGB


I. Tatbestandsvoraussetzungen


    1. Vertragsschluss durch einen Vertreter


    2. Fehlende Vertretungsmacht


        a. Keine Vollmacht
        b. Keine gesetzliche Vertretungsmacht


    3. Vertretener verweigert Genehmigung 

        oder Genehmigung gilt
        gemäß § 177 II BGB als verweigert


    4. Ausschluss der Schadensersatzpflicht

        a. Positive Kenntnis vom Mangel der 
            Vertretungsmacht gemäß § 179 III 1
            Variante 1 BGB

        b. Fahrlässige Unkenntnis vom Mangel 
            der Vertretungsmacht gemäß 
            § 179 III 1 Variante 2 BGB

        c. Beschränkte Geschäftsfähigkeit des 
           Stellvertreters. Ausnahme:
           Zustimmung des gesetzlichen Vertreters 
           zur Stellvertretung.

        d. Ausschluss der Schadensersatzpflicht, 
            wenn der Vertrag aus anderen
            Gründen kausal nichtig ist.

II. Rechtsfolgen


    1. Schadensersatz bezüglich des
        Vertrauensschadens; gerichtet
        auf das negative Interesse.

    2. Begrenzung des Schadensersatzes
        auf das positive Interesse, also
        das Erfüllungsinteresse. 

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