3. April 2018

Wie wird die Vertragsfreiheit definiert?

Die Vertragsfreiheit als Ausprägung der Privatautonomie des Bürgerlichen Rechts und als Ausprägung der Privatautonomie für den Einzelnen wird dahingehend definiert, dass der Einzelne im Rahmen des Privatrechts frei darüber entscheiden darf, ob er einen Vertrag mit jemand anderem schließt, welchen Inhalt ein solcher Vertrag hat und in welcher Form ein Vertrag geschlossen wird. 

© www.jura-ghostwriter.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus rechtlichen Gründen müssen wir Ihren Kommentar erst prüfen, bevor wir ihn freischalten dürfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und werden Ihren Kommentar zeitnah freischalten!

Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...