3. April 2018

Welche Konkretisierung der Privatautonomie steht im Rahmen der Rechtsgeschäftslehre im Vordergrund?

Der Grundsatz der Privatautonomie findet vielfältige Ausprägungen wie beispielsweise die Eigentumsfreiheit des Sachenrechts, die Testierfreiheit des Erbrechts oder die Vereinigungsfreiheit des Gesellschaftsrechts. 

Im Rahmen der Rechtsgeschäftslehre gemäß §§ 104 ff. BGB ist jedoch die Vertragsfreiheit die wichtigste Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie. Hier dreht sich in Theorie und Praxis vornehmlich alles um Fragen zum Abschluss von Verträgen, dem Inhalt von Verträgen und ganz allgemein alle Fragen des Vertragsrechts.

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