19. April 2018

Ghostwriter Jura - § 134 BGB Voraussetzungen und Rechtsfolge

§ 134 BGB - Schema



  • Vorliegen eines Gesetzes im Sinne des Art. 2 EGBGB
  • Dieses Gesetz im materiellen Sinne ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB 
  • Vorliegen eines Rechtsgeschäfts
  • Verstoß des Rechtsgeschäfts gegen dieses gesetzliche Verbot
  • Verbotsgesetz schlägt auf die zivilrechtliche Ebene durch
  • Rechtsfolge ist grundsätzlich Nichtigkeit
  • Rechtsfolge ausnahmsweise keine Nichtigkeit - Interpretationsfrage


§ 134 BGB - Gesetzliches Verbot - Beispiele


  • Sachhehlerei gemäß § 259 StGB
  • Handel mit menschlichen Organen gemäß § 17 TransplantG
  • Beamtenbestechung gemäß §§ 331 ff. StGB
  • Mietwucher gemäß § 5 WiStG
  • Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Rezept gemäß § 95 I Nr. 4 AMG
  • Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 BtMG
  • Abtreibungsverbot gemäß §§ 218 ff. StGB
  • Ärztliche Behandlung ohne Approbation gemäß § 13 BÄO
  • Schwarzarbeit gemäß §§ 1 ff. SchwarzArbG
  • Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen bei Rechtsanwälten gemäß § 43a BRAO
  • Verstoß gegen die Schweigepflicht gemäß § 203 StGB
  • Verstoß gegen Preisbestimmungen gemäß § 3 UWG
  • Wucher gemäß § 291 StGB
  • Benachteiligungsverbot gemäß § 7 AGG
  • Umgehungsverbot gemäß § 306a BGB
  • Abweichende Vereinbarungen gemäß § 475 I BGB
  • Abweichende Vereinbarungen gemäß § 487 BGB
  • Abweichende Vereinbarungen gemäß § 655e BGB

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