3. April 2018

Sind Kautionen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

Kautionen und Mietkautionen, die ein Mieter an seinen Vermieter bezahlt, gehören nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG. 

Die Kaution wird auf einem Treuhand-Konto angelegt, verzinst und am Ende der Miet- oder Pachtzeit zurückgezahlt. Sie ist daher nicht dem Vermieter, sondern dem Mieter zuzurechnen. 

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