9. April 2018

Was sind die fünf Voraussetzungen der Eigentumsübertragung gemäß § 929 S. 1 BGB?

§ 929 BGB - Schema zur Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen


  • Bewegliche Sache im Sinne des § 90 BGB
  • Einigung (dinglicher Vertrag) der Parteien über Eigentumsübergang
  • Übergabe der beweglichen Sache vom Veräußerer an den Erwerber (Hilfspersonen auf beiden Seiten sind erlaubt)
  • Einigsein bei Übergabe
  • Berechtigung des Veräußerers 

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