Rechtsfähigkeit BGB Definition
Die Rechtsfähigkeit beschreibt die Eigenschaft natürlicher und juristischer Personen sowie auch Personengesellschaften, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.Rechtsfähigkeit Beispiele
- Natürliche Personen sind rechtsfähig ab Vollendung der Geburt, vgl. § 1 BGB
- Die GmbH als juristische Person erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Handelsregister, vgl. §§ 7, 13 GmbHG
- Die Aktiengesellschaft erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Handelsregister, vgl. §§ 1 I, 41 I AktG
- Die OHG ist rechtsfähig im Sinne des § 124 HGB
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