30. März 2018

Rechtsfähigkeit Definition

Rechtsfähigkeit BGB Definition

Die Rechtsfähigkeit beschreibt die Eigenschaft natürlicher und juristischer Personen sowie auch Personengesellschaften, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Rechtsfähigkeit Beispiele


  • Natürliche Personen sind rechtsfähig ab Vollendung der Geburt, vgl. § 1 BGB
  • Die GmbH als juristische Person erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Handelsregister, vgl. §§ 7, 13 GmbHG
  • Die Aktiengesellschaft erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Handelsregister, vgl. §§ 1 I, 41 I AktG
  • Die OHG ist rechtsfähig im Sinne des § 124 HGB

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus rechtlichen Gründen müssen wir Ihren Kommentar erst prüfen, bevor wir ihn freischalten dürfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und werden Ihren Kommentar zeitnah freischalten!

Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...