15. März 2018

Ab abusu ad usum non valet consequentia

Ab abusu ad usum non valet consequentia - Übersetzung

Missbrauch erlaubt keinen Schluss auf ein Gebrauchsrecht.

Ab absusu ad usum non valet consequentia - Bedeutung

Römische Rechtsregel, die klarstellt, dass es kein Recht im Unrecht geben kann. Wer sich daher im Unrecht befindet, weil er ein Recht missbraucht oder ein Recht verletzt, kann daraus wiederum keine Rechte herleiten. 

Ab abusu ad usum non valet consequentia - Beispiel

A betritt regelmäßig unbefugt das Grundstück des B, indem er dessen Gehweg als Abkürzung benutzt. A kann auch bei längerer Übung ohne Wissen und Erlaubnis des B kein Gebrauchsrecht als Gewohnheitsrecht aus seinem unrechtmäßigen Verhalten begründen.


Ab abusu ad usum non valet consequentia - Aktuell oder Rechtsgeschichte?

Diese römische Rechtsregel hat nichts an ihrer Bedeutung verloren. Das Deutsche Recht, das zu großen Teil auf dem Römischen Recht basiert, hat diese Rechtsregel in allen Rechtsgebieten übernommen. 

Der hohe Abstraktionsgrad dieser Regel beweist ihre Genialität. Sie gilt sowohl im Zivilrecht, Öffentlichen, Strafrecht und sämtlichen Nebengebieten. Es gibt kein Rechtsgebiet, in dem diese Regel nicht gilt. 

Als universelle Rechtsregel durchdringt sie jede Norm und gibt eine klare methodische Handlungsanweisung für die Interpretation aller Gesetze, Absätze, Sätze und Tatbestandsmerkmale. Sie ist ein hervorragendes Beispiel für die hohe Aktualität und Universalität vieler römischer Rechtsregeln. 

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