25. Februar 2018

Welche Gruppen von Arbeitnehmern gibt es?

Arbeitnehmer lassen sich gemäß der Definition in § 1 LStDV in zwei Gruppen unterteilen:
  • Arbeitnehmer, die aus einem gegenwärtigen öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Beispiel hierfür ist eine Rechtsanwaltsfachangestellte, ein Richter an einem staatlichen Gericht oder ein an einer Universität angestellter Professor.
  • Arbeitnehmer, die aus einem früheren privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Beispiel hierfür ist der pensionierte Soldat, der pensionierte Finanzbeamte oder der Steuerfachangestellte in Rente.

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