Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG beziehen Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
Entscheidend ist damit, dass im personalen Schutzbereich des § 19 EStG nur Arbeitnehmer erfasst sind und im sachlichen Schutzbereich ein Dienstverhältnis vorliegen muss. Im Rahmen der Subsumtion eines Lebenssachverhaltes unter § 19 EStG sind diese beiden Tatbestandsmerkmale entscheidend.
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