27. Januar 2018

STROHMANN BEDEUTUNG - STROHMANNGESCHÄFT FALL - STROHMANNGESCHÄFT SCHEINGESCHÄFT

Strohmann Bedeutung

Ein Strohmanngeschäft liegt dann vor, wenn ein Dritter für die Durchführung eines Rechtsgeschäfts eingeschaltet wird, um auf diese Weise einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg für den Hintermann zu erreichen. Dabei möchte der an dem Rechtsgeschäft eigentlich interessierte Hintermann nicht selbst als Geschäftspartner auftreten. Der Hintermann schickt daher den Strohmann als Vertragspartner in das Rechtsgeschäft. Der Strohmann schließt dann dieses Rechtsgeschäft juristisch im eigenen Namen, aber wirtschaftlich für Rechnung des Hintermannes ab. 

Strohmanngeschäft Fall

A will bei B ein Haus erwerben. B kann aber A nicht leiden und verkauft diesem daher nichts. Nun schickt A den C als Strohmann vor, der das Haus bei B im eigenen Namen, aber für Rechnung des A erwirbt. 

Strohmanngeschäft und Scheingeschäft im Sinne des § 117 BGB

Ein Scheingeschäft im Sinne des § 117 BGB liegt dann vor, wenn die Parteien nur nach außen hin den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts erzeugen wollen, während sie subjektiv nicht den nach außen bekundeten Geschäftswillen haben. Ein solches Rechtsgeschäft ist in der Regel nichtig gemäß § 117 BGB. Das Strohmanngeschäft ist aber im Gegensatz hierzu ein Rechtsgeschäft, das von den Parteien gewollt ist. Es unterfällt daher nicht dem sachlichen Schutzbereich des § 117 BGB. Das Strohmanngeschäft ist daher auch im Gegensatz zum Scheingeschäft grundsätzlich wirksam. Es sind aber durchaus Fälle denkbar, in denen Strohmanngeschäft und Scheingeschäft zusammenfallen. Dann ist auch das Strohmanngeschäft gemäß § 117 BGB nichtig. 

Strohmanngeschäft und mittelbare Stellvertretung

Eine mittelbare Stellvertretung ist ein Tatbestand, bei dem eine Person im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung des Geschäftsherrn ein Rechtsgeschäft vornimmt. Dies ist kein Fall der §§ 164 ff. BGB, da die §§ 164 ff. BGB Fälle der unmittelbaren Stellvertretung regeln. Der mittelbare Stellvertreter wird selbst Vertragspartei, nicht sein Auftraggeber. Die Rechte und Pflichten aus dem Rechtsgeschäft müssen durch ein eigenständiges Rechtsgeschäft zwischen mittelbarem Stellvertreter und Hintermann übertragen werden. Beispiele für die mittelbare Stellvertretung ist die Kommission der §§ 383 ff. HGB oder auch das oben beschriebene allgemeine Strohmanngeschäft.

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