10. Januar 2018

Rechtsgeschäft - Definition

Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung und eventuell weiteren Tatbestandsmerkmalen besteht und an den die Rechtsordnung den Eintritt einer gewollten Rechtsfolge knüpft.

Beispiel: Anfechtung, Schenkungsvertrag, Dereliktion.

Gegenbeispiel: Mahnung, Übergabe i.S.d § 929 S. 1 BGB, invitatio ad offerendum.


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