23. Januar 2018

Gewinnbegriff der Einnahmenüberschussrechnung

Es beginnt immer mit der Definition

Gewinn im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 III EStG ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Dabei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt werden. Diese Art von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gehören nicht zum Gewinn im Sinne des § 4 III EStG, sondern stellen durchlaufende Posten dar.


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