8. April 2019

Quick Facts zum Gläubigerverzug

Der Gläubigerverzug gehört im Zivilrecht zum Kernprüfungsstoff. Die Jura Ghostwriter zeigen Ihnen hier die Tatbestandsvoraussetzungen übersichtlich und kurz auf. Damit gelingt die Prüfung des Gläubigerverzuges in der Hausarbeit garantiert.



Gläubigerverzug - Bedeutung für die Hausarbeit


Der Gläubigerverzug gemäß §§ 293 bis 304 BGB taucht in der Zivilrechtshausarbeit weniger häufig auf als der Schuldnerverzug. Während der Schuldnerverzug eine Pflichtverletzung darstellt, ist der Gläubigerverzug eine Obliegenheitsverletzung.

Beachten Sie, dass bei gegenseitigen Verträgen bezüglich ein- und derselben Pflicht sowohl ein Schuldner- als auch ein Gläubigerverzug vorliegen kann. So beispielsweise im Rahmen der Abnahmepflicht des Käufers gemäß § 433 II  BGB. Befindet sich der Käufer im Verzug mit der Abnahme, so kann bei entsprechender Annahmeverweigerung durch den Käufer sowohl Schuldner- als auch Gläubigerverzug vorliegen.

Der Gläubigerverzug ist vor allem wegen der Haftungsprivilegierung des § 300 I BGB in Hausarbeiten gerne Prüfungsstoff.


Gläubigerverzug - Tatbestandsvoraussetzungen


1. Berechtigung des Schuldners zur Leistung

a. Vertragliche Bestimmung
b. § 271 II BGB

2. Leistungsvermögen des Schuldners gemäß § 297 BGB

3. Ordnungsgemäßes Leistungsangebot des Schuldners

a. Grundsätzlich tatsächliches Angebot gemäß § 294 BGB
b. Ausnahmen
aa. Wörtliches Angebot genügt gemäß § 295 BGB
bb. Entbehrlichkeit des Angebotes gemäß § 296 BGB

4. Nichtannahme durch den Gläubiger gemäß § 293 BGB oder

5. Kein Angebot bezüglich der Gegenleistung gemäß § 298 BGB



Gläubigerverzug - Insider-Stuff


Der Schuldnerverzug setzt gemäß § 286 IV BGB Vertretenmüssen voraus. Da der Gläubigerverzug aber im Gegensatz zum Schuldnerverzug eine Obliegenheitsverletzung ist, sind Vertretenmüssen und Verschulden keine Tatbestandsvoraussetzung des Gläubigerverzuges. Dennoch gilt auch zugunsten des Gläubigers der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Eine spezielle Ausprägung dieses Grundsatzes bildet § 299 BGB.

Über die Fälle des § 299 BGB hinaus muss im konkreten Einzelfall immer geprüft werden, ob Fälle der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit im Sinne des § 242 BGB bzw. § 299 BGB analog vorliegen. So beispielsweise in solchen Fällen, in denen der Gläubiger wegen Krankheit, bei Todesfällen oder schweren Unglücken an der Annahme verhindert ist. Außerdem ist eine Annahme für den Gläubiger grundsätzlich auch dann nicht zumutbar, wenn der Schuldner zur Unzeit, also beispielsweise mitten in der Nacht, die Leistung anbietet.


Gläubigerverzug - Obliegenheitsverletzung


Die dogmatische Einordnung des Gläubigerverzuges als Obliegenheit ist in der Hausarbeit wichtig. Die Verletzung einer Obliegenheit bedeutet für den Gläubiger regelmäßig zwar den Verlust einer eigenen Rechtsposition; sie führt aber nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Geschäftspartners.


Obliegenheitsverletzung - Weiteres wichtiges Prüfungsbeispiel


Neben dem Gläubigerverzug gibt es mit der Mängelrüge gemäß § 377 HGB ein weiteres wichtiges Prüfungsfeld. Beim beiderseitigen Handelskauf muss der Käufer die Ware prüfen und bei Vorliegen von Mängeln zeitnah rügen. Versäumt er diese Obliegenheiten, so verliert er seine Mängelrechte.

Weiteres Basiswissen der Jura Ghostwriter für Ihre Hausarbeit im Zivilrecht wie das zum Gläubigerverzug finden Sie hier.

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