Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage des Prüfungsschemas zu § 284 BGB sind neben § 284 BGB selbst auch die §§ 280 ff. BGB, da § 284 BGB systematisch in das Schadensersatzrecht eingebettet ist. Dies erkennt man sehr gut am Wortlaut des § 284 BGB, der klarstellt, dass Aufwendungsersatz anstelle von Schadensersatz statt der Leistung gefordert werden kann.Gemäß § 284 BGB kann der Gläubiger anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung vom Schuldner alternativ Aufwendungsersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die der Gläubiger im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung vom Schuldner gemacht hat und billigerweise auch machen durfte. Ausgeschlossen ist der Aufwendungsersatzanspruch nur in denjenigen Fällen, in denen der Zweck der Aufwendungen auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden wäre.
Prüfungsschema zu § 284 BGB
I. Tatbestandsvoraussetzungen1. Bestehens eines Schadensersatzanspruchs
statt der Leistung
2. Vergebliche Aufwendungen des Gläubigers
3. Kein Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs
gemäß § 284 BGB letzter HS
II. Rechtsfolgen
1. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung
kann der Gläubiger vom Schuldner Ersatz
der vergeblichen Aufwendungen verlangen
2. Evtl. Anspruchskürzung wegen Nutzung der Sache
Weitere Prüfungsschemata der Jura Ghostwriter für Deine Hausarbeit im Schuldrecht AT wie das zum Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 284 BGB findest Du hier.
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