10. November 2018

Erklärungsbewusstsein

Das Erklärungsbewusstsein ist Teil des subjektiven Tatbestandes einer Willenserklärung und bezeichnet die Kenntnis des Erklärenden, sich rechtserheblich zu verhalten.



Erklärungsbewusstsein - Gesetzliche Grundlage für die Hausarbeit


Für das Erklärungsbewusstsein existiert keine Legaldefinition. Dementsprechend gibt es auch kein Gesetz, das explizit das Erklärungsbewusstsein normiert. Es gibt aber viele Vorschriften im BGB, denen das Erklärungsbewusstsein immanent ist. Alle Vorschriften, die eine Willenserklärung voraussetzen, handeln implizit auch vom Erklärungsbewusstsein. Insbesondere die Rechtsgeschäftslehre gemäß §§ 104 ff. BGB ist daher für das Erklärungsbewusstsein von großer Bedeutung. Hierbei sind insbesondere folgende Vorschriften von besonderer Bedeutung:

  • Geheimer Vorbehalt bezüglich einer Willenserklärung gemäß § 116 BGB;
  • Scheingeschäft bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen gemäß § 117 BGB;
  • Mangel der Ernstlichkeit bei Abgabe einer Willenserklärung gemäß § 118 BGB und
  • Anfechtbarkeit einer Willenserklärung gemäß § 119 BGB wegen Irrtums.

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Weitere Definitionen der Jura Ghostwriter wie die zum Erklärungsbewusstsein für die Hausarbeit finden Sie hier.

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