19. September 2018

Accusare nemo se debet nisi coram deo

Accusare nemo se debet nisi coram deo - Übersetzung und Bedeutung für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Accusare nemo se debet nisi coram deo bedeutet übersetzt: Niemand muss sich selbst belasten, außer vor Gott.


Accusare nemo se debet nisi coram deo - Gesetzliche Grundlage für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Der „Accusare nemo se debet nisi coram deo“ - Grundsatz hat seine gesetzliche und rechtliche Grundlage im Strafrecht und Strafprozessrecht. Im Strafverfahren muss einem Beschuldigten als Voraussetzung der Bestrafung die Straftatbegehung nachgewiesen werden. Hierfür stehen als Beweismittel die Zeugen, Sachverständigen, Urkunden und Augenscheinnahme zur Verfügung.

Der Beschuldigte selbst ist kein Beweismittel, insbesondere kein Beweismittel gegen sich selbst. Da er als Beschuldigter Subjekt und nicht Objekt des Verfahrens ist, muss er sich auch nicht selbst bezichtigen.

Im Gesetz gibt es viele verschiedene Vorschriften, die den Accusare nemo se debet nisi coram deo - Grundsatz repräsentieren, z. B.:

- § 55 StPO;
- § 136 StPO;
- § 243 StPO.


Accusare nemo se debet nisi coram deo - Verwandte lateinische Rechtsgrundsätze für die Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten


Der Accusare nemo se debet nisi coram deo - Grundsatz ist eng verwandt mit dem Nemo tenetur se ipsum accusare - Grundsatz sowie dem Turpitudinem suam nemo detegere tenetur - Grundsatz.

Der Nemo tenetur se ipsum accusare - Grundsatz besagt, dass niemand dazu verpflichtet ist, seine eigene Straftat zu verraten.

Der Turpitudinem suam nemo detegere tenetur - Grundsatz besagt, dass niemand dazu verpflichtet ist, seine eigene Straftat aufzudecken.

Weiteres Jura Latein und weitere lateinische Rechtsgrundsätze der Ghostwriter Jura für die fundierte Jura Hausarbeit und andere Rechtsgutachten finden Sie hier.

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