4. August 2018

Aktive Stellvertretung - Prädikatsdefinition und Schnellcheck

Aktive Stellvertretung - Gesetzliche Grundlage für das Jura Gutachten


§ 164 BGB normiert die Wirkung der Erklärung des Stellvertreters. In § 164 I 1 BGB hat der Gesetzgeber die aktive Stellvertretung verankert. Eine Willenserklärung, die eine Person innerhalb der ihr zustehenden Vertretungsmacht im Namen eines Vertretenen abgibt, wirkt gemäß § 164 I 1 BGB unmittelbar für und gegen den Vertretenen. 


Aktive Stellvertretung - Definition für Hausarbeiten und andere rechtswissenschaftliche Abhandlungen


Die aktive Stellvertretung bezeichnet ein Rechtsinstitut, wonach eine von einem Stellvertreter in fremdem Namen und mit Vertretungsmacht abgegebene Willenserklärung für und gegen den Vertretenen wirkt. 

Der entscheidende Begriff zur aktiven Stellvertretung ist die Abgabe der Willenserklärung. Der aktive Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung in den Rechtsverkehr ab.


Aktive Stellvertretung - Unterschied zur passiven Stellvertretung im rechtswissenschaftlichen Gutachten


Während die aktive Stellvertretung die Abgabe der Willenserklärung durch den Stellvertreter bezeichnet, geht es bei der passiven Stellvertretung um den Zugang einer Willenserklärung beim Stellvertreter. § 164 III normiert die passive Stellvertretung.

Die Vorschriften des § 164 I BGB finden gemäß § 164 III BGB entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Stellvertreter gegenüber erfolgt. Mit Zugang der Willenserklärung beim Stellvertreter tritt automatisch Zugang beim Vertretenen ein. Der Zugang beim Stellvertreter wird damit dem Hintermann zugerechnet.


Aktive Stellvertretung - Rechtsfolgen


Hat der aktive Stellvertreter die eigene Willenserklärung abgegeben, also in den Rechtsverkehr entsendet, so wirkt diese willentliche Entsendung der Willenserklärung in den Rechtsverkehr genauso, wie wenn der vertretene Hintermann diese Willenserklärung selbst in den Rechtsverkehr entsendet hätte. Rechte und Pflichten, also die Rechtsfolgen der Abgabe der Willenserklärung, treffen damit den Hintermann.

Weitere Begriffsdefinitionen auf Prädikats-Niveau für die erfolgreiche Subsumtionsarbeit in Hausarbeiten und anderen juristischen Gutachten finden Sie hier.

© Jura Ghostwriter - Seminararbeiten, Masterarbeiten, Bachelorarbeiten & Mehr - Seit 1973

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus rechtlichen Gründen müssen wir Ihren Kommentar erst prüfen, bevor wir ihn freischalten dürfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und werden Ihren Kommentar zeitnah freischalten!

Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...