6. August 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Definition

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Definition für Hausarbeiten und andere Jura Gutachten


Für die Definition der Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) existiert in § 305 I 1 BGB eine Legaldefinition.

Gemäß § 305 I 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender der AGB) der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss stellt. 

Methodisch müssen Sie in rechtswissenschaftlichen Gutachten wie Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeiten und allen anderen Formen rechtswissenschaftlicher Gutachten primär auf Legaldefinitionen als Basis Ihrer Subsumtionsarbeit zurückgreifen.

Sollte es keine Legaldefinition für ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal geben, so müssen Sie in Rechtsprechung und juristischer Lehre und Literatur nach einer präzisen juristischen Definition suchen. Eine treffende Definition ist die Basis für eine gelungene rechtliche Würdigung. Die erfolgreiche Subsumtionsarbeit benötigt für Prädikats-Ergebnisse entsprechende Prädikats-Definitionen.

Gelungene Definitionen für Ihre Hausarbeit oder jede andere Art der juristischen Begutachtung finden Sie hier.

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