Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Jura Gutachten
Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts ist ein Rechtsgeschäft, bei welchem der Urheber des nichtigen Rechtsgeschäfts mittels einer empfangsbedürftigen Willenserklärung dieses nichtige Rechtsgeschäft anerkennt und damit die Wirksamkeit des ursprünglich nichtigen Rechtsgeschäfts bewirkt.
Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts - Gesetzliche Grundlage für die juristische Hausarbeit und andere juristische Gutachten
Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts ist in § 141 BGB gesetzlich geregelt. § 141 BGB normiert die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts bei einseitigen Rechtsgeschäften, Verträgen und allen weiteren mehrseitigen Rechtsgeschäften.
Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, der es vorgenommen hat, bestätigt, so ist diese Bestätigung gemäß § 141 I BGB als erneute Vornahme zu beurteilen.
Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt, so sind die Parteien gemäß § 141 II BGB im Zweifel dazu verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn dieser Vertrag von Beginn an wirksam gewesen wäre.
Bestätigung - Beispiel für das plastische Verständnis in der rechtswissenschaftlichen Hausarbeit und anderen rechtswissenschaftlichen Gutachten
Der 17 Jahre alte A hat mit Einwilligung seiner Eltern ein Smartphone von B gekauft. Als A zwei Tage später bemerkt, dass er bei Abgabe der Willenserklärung zum Kaufvertragsschluss einem Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 I Alt. 1 BGB unterlag, ficht er seine Willenserklärung unverzüglich gegenüber B an. Da die Eltern des A in die Anfechtung des Kaufvertrages nicht eingewilligt haben, ist die Anfechtung gemäß § 111 S. 1 BGB unwirksam. Am nächsten Tag wird A 18 Jahre alt und bestätigt die Anfechtung gegenüber B. Gemäß § 141 I BGB führt diese Bestätigung zur Wirksamkeit der Anfechtung.
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