23. August 2018

Bestätigung § 141 BGB

Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts - Definition für die Jura Hausarbeit und andere Jura Gutachten


Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts ist ein Rechtsgeschäft, bei welchem der Urheber des nichtigen Rechtsgeschäfts mittels einer empfangsbedürftigen Willenserklärung dieses nichtige Rechtsgeschäft anerkennt und damit die Wirksamkeit des ursprünglich nichtigen Rechtsgeschäfts bewirkt.


Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts - Gesetzliche Grundlage für die juristische Hausarbeit und andere juristische Gutachten


Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts ist in § 141 BGB gesetzlich geregelt. § 141 BGB normiert die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts bei einseitigen Rechtsgeschäften, Verträgen und allen weiteren mehrseitigen Rechtsgeschäften.

Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, der es vorgenommen hat, bestätigt, so ist diese Bestätigung gemäß § 141 I BGB als erneute Vornahme zu beurteilen.

Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt, so sind die Parteien gemäß § 141 II BGB im Zweifel dazu verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn dieser Vertrag von Beginn an wirksam gewesen wäre.


Bestätigung  - Beispiel für das plastische Verständnis in der rechtswissenschaftlichen Hausarbeit und anderen rechtswissenschaftlichen Gutachten


Der 17 Jahre alte A hat mit Einwilligung seiner Eltern ein Smartphone von B gekauft. Als A zwei Tage später bemerkt, dass er bei Abgabe der Willenserklärung zum Kaufvertragsschluss einem Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 I Alt. 1 BGB unterlag, ficht er seine Willenserklärung unverzüglich gegenüber B an. Da die Eltern des A in die Anfechtung des Kaufvertrages nicht eingewilligt haben, ist die Anfechtung gemäß § 111 S. 1 BGB unwirksam. Am nächsten Tag wird A 18 Jahre alt und bestätigt die Anfechtung gegenüber B. Gemäß § 141 I BGB führt diese Bestätigung zur Wirksamkeit der Anfechtung.

Sie haben Fragen zur Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts oder können unsere Ausführungen mit weiteren Gedanken bereichern, eventuell mit weiteren einprägenden Beispielen? Dann hinterlassen Sie gerne einen Kommentar!


Weitere Prädikats-Definitionen der Ghostwriter Jura für die erfolgreiche Hausarbeit und andere rechtswissenschaftliche Gutachten finden Sie hier.

© Jura Ghostwriter - Das Kompetenz-Team für rechtswissenschaftliche Gutachten - Seit 1973

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus rechtlichen Gründen müssen wir Ihren Kommentar erst prüfen, bevor wir ihn freischalten dürfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und werden Ihren Kommentar zeitnah freischalten!

Erfüllbarkeit - Definition und Erklärung für die Hausarbeit

Die Erfüllbarkeit wird häufig missverstanden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich diese Erklärung und Definition der Jura Ghostwriter für...