Ghostwriter Jura Background zum Abwesenheitspfleger in der Hausarbeit
Der „Absens absentis curator esse nequit“ - Grundsatz findet auch im heutigen Recht zahlreiche Ausformungen. Im Zivilrecht gibt es mit § 1911 BGB die Normierung der Abwesenheitspflegschaft als zivilrechtliches Rechtsinstitut.
Gemäß § 1911 I 1 BGB erhält ein abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, für seine Vermögensangelegenheiten, soweit diese der Fürsorge bedürfen, einen Abwesenheitspfleger.
Gemäß § 1911 I 2 BGB ist ein Abwesenheitspfleger insbesondere auch dann für einen Volljährigen zu bestellen, wenn der Volljährige durch Erteilung eines Auftrages oder einer Vollmacht Fürsorge getroffen hat, aber Umstände eingetreten sind, die zum Widerruf des Auftrages oder der Vollmacht Anlass geben.
Gemäß § 1911 II BGB gelten die Regelungen aus § 1911 I BGB auch für einen Abwesenden, dessen Aufenthalt bekannt ist, welcher aber an der Rückkehr und der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten verhindert ist.
§ 1921 BGB normiert die Aufhebung der Abwesenheitspflegschaft. Gemäß § 1921 I BGB ist die Pflegschaft für einen Abwesenden aufzuheben, wenn der Abwesende an der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten nicht mehr verhindert ist.
Stirbt der Abwesende, so endigt gemäß § 1921 II 1 BGB die Pflegschaft erst mit der Aufhebung durch das Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht hat die Pflegschaft gemäß § 1921 II 2 BGB aufzuheben, wenn ihm der Tod des Abwesenden bekannt wird.
Wird der Abwesende für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt, so endigt die Pflegschaft gemäß § 1921 III BGB mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Todeserklärung oder die Feststellung der Todeszeit.
Ghostwriter Jura Fazit zum „Absens absentis curator esse nequit“ - Grundsatz für die Hausarbeit
Die klassische „Absens absentis curator esse nequit“ - Regel hat nichts hat Aktualität verloren. Auch heute noch gibt es das Rechtsinstitut des Abwesenheitspflegers, und zwar nicht nur im Zivilrecht. Daher muss in der Hausarbeit jederzeit auch mit Fallkonstellationen gerechnet werden, in der die Abwesenheitspflegschaft und damit auch der „Absens absentis curator esse nequit“ - Grundsatz Teil des Prüfungsstoffes sind.
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