Ghostwriter Jura Background zum „Ab herede obligatio incipere non potest“ - Grundsatz in der Hausarbeit
Der „Ab herede obligatio incipere non potest“ - Grundsatz hat im modernden Recht keine Geltung mehr. Im Gegenteil gibt es mit § 163 BGB eine Vorschrift, die das Gegenteil des „Ab herede obligatio incipere non potest“ - Grundsatzes normiert.
§ 163 BGB normiert die Zeitbestimmung. Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein Anfangs- oder ein Endtermin bestimmt worden, so finden gemäß § 163 BGB im ersteren Falle die für die aufschiebende, im letzteren Falle die für die auflösende Bedingung geltenden Vorschriften der §§ 158, 160, 161 BGB entsprechende Anwendung.
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