5. Mai 2018

Hausarbeit schreiben lassen von Ghostwriter Jura zum Thema Fehleridentität bei der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 I BGB

Von der Ghostwriting Agentur ein Muster für eine Hausarbeit schreiben lassen zum Thema § 138 I BGB und Fehleridentität - Am Anfang steht das Gesetz


Bei der Auseinandersetzung mit rechtswissenschaftlichen Themen steht die Arbeit am Gesetz an vorderster Stelle. Wenn Sie sich vom Jura Ghostwriter zum Thema Fehleridentität im Rahmen des § 138 I BGB eine Hausarbeit schreiben lassen, so ist der erste methodische Blick der Blick ins Gesetz.

Ausgangspunkt ist dabei § 138 I BGB. Gemäß § 138 I BGB ist ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, unwirksam. 

Mit Rechtsgeschäft kann dabei sowohl das schuldrechtliche Rechtsgeschäft in Form der Causa als auch das Verfügungsgeschäft gemeint sein. Da Rechtsgeschäfte häufig eine schuldrechtliche und eine sachenrechtliche Dimension aufweisen, muss diesbezüglich unterschieden werden. Dahinter stecken zwei grundlegende Prinzipien, die in der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis unbedingt beachtet werden müssen.



Hausarbeit schreiben lassen zur Fehleridentität bei § 138 I BGB - Die Ghostwriting Agentur muss das Trennungsprinzip beachten


Das Trennungsprinzip in der Rechtswissenschaft besagt, dass das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das dingliche Vollzugsgeschäft im Rahmen der rechtlichen Betrachtung getrennt werden müssen. 

Achten Sie penibel auf diese Trennung, wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen. Achten Sie auch darauf, dass der Ghostwriter Jura hier die methodischen Anforderungen der Rechtswissenschaften erfüllt. 

ACHTUNG: Verwechseln Sie nicht das Trennungsprinzip mit dem Abstraktionsprinzip. Beide Prinzipien stehen in einem Zusammenhang miteinander, enthalten aber unterschiedliche rechtswissenschaftliche Aussagen. Ein häufiger Fehler im Jura Studium, in Jura Theorie und Jura Praxis besteht darin, dass beide Prinzipien miteinander verwechselt werden!



Hausarbeit schreiben lassen zur Fehleridentität bei § 138 I BGB - Ghostwriter Jura weiß die zwei Dimensionen des Abstraktionsprinzips


Das Abstraktionsprinzip steht dem Trennungsprinzip sehr nahe und ist doch streng von ihm zu unterscheiden. Das Abstraktionsprinzip ist eines der elementaren Prinzipien der deutschen Rechtswissenschaften. Fehler im Zusammenhang mit dem Abstraktionsprinzip verzeiht kein Prüfer in den Staatsexamina, bei Jura Hausarbeiten, Jura Klausuren und allen anderen juristischen Prüfungen im Jura Studium oder Rechtsreferendariat.

Die erste Dimension des Abstraktionsprinzips im Recht besagt, dass die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts und die Wirksamkeit des sachenrechtlichen Verfügungsgeschäfts unabhängig voneinander zu beurteilen sind. Achten Sie auf diese juristische Prämisse, wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen. Im Rahmen des Jura Lektorats oder Jura Korrektorats müssen Sie auf die Beachtung dieser rechtswissenschaftlichen Prämisse unbedingt großen Wert legen. 

Die zweite Dimension des Abstraktionsprinzips wird häufig nicht erwähnt, ist aber nicht minder bedeutend und muss vom Prädikatsjuristen zwingend beachtet werden. Die zweite Dimension des Abstraktionsprinzips besagt, dass ein dingliches Verfügungsgeschäft zu seiner Wirksamkeit keiner schuldrechtlichen Causa bedarf. Zwar ist es üblich, dass einem dinglichen Rechtsgeschäft beziehungsweise einem Verfügungsgeschäft eine schuldrechtliche Causa zugrunde liegt, aber notwendig ist das nicht. Das dingliche Rechtsgeschäft ist auch ohne diese Causa wirksam. Allerdings ist das dingliche Rechtsgeschäft ohne Causa nicht kondiktionsfest, so dass die Veränderung in der Güterzuordnung nicht endgültig ist.



Vom Ghostwriter Jura eine Hausarbeit schreiben lassen zur Fehleridentität im Rahmen des § 138 I BGB - Ausgangspunkt und Begründung


§ 138 I BGB betrifft zunächst nur das Verpflichtungsgeschäft, so dass die Nichtigkeit gemäß § 138 I BGB auch nur auf die Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts bezogen ist. 

Das Verfügungsgeschäft ist in der Regel von der Sittenwidrigkeit nicht betroffen, da es nur auf die Veränderung der Güterzuordnung abzielt und diese grundsätzlich sittlich wertneutral ist. Dies betrifft vor allem Rechtsgeschäfte, die im Rahmen des Verpflichtungsgeschäfts bezüglich ihres Inhalts sittenwidrig sind. Diese inhaltliche Sittenwidrigkeit bezüglich des Verpflichtungsgeschäfts überträgt sich nicht auf das Verfügungsgeschäft. Eine Verfügung ist inhaltlich per se nicht sittlich oder unsittlich, sondern wertneutral und indifferent. 

Ausnahmsweise betrifft die Sittenwidrigkeit in § 138 I BGB auch das Verfügungsgeschäft. Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn sich die Sittenwidrigkeit aus den Umständen des Rechtsgeschäfts ergibt und im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalles gerade auch in der Veränderung der Güterzuordnung und dem Vollzug der Leistung die Sittenwidrigkeit begründet ist. Dann liegt Fehleridentität im Rahmen des sittenwidrigen Verpflichtungsgeschäfts und des sittenwidrigen Verfügungsgeschäfts vor und das müssen Sie auch beachten, wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen.



Von der Ghostwriting Agentur zur Fehleridentität gemäß § 138 I BGB eine Hausarbeit schreiben lassen - Beispiel


Typische Fälle der Fehleridentität sind in der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung anerkannt bei Sicherungsübereignungen, wenn der Kreditgeber anfänglich übersichert und der Sicherungsgeber stark verschuldet ist. Hier kommt es zum Entzug des Zugriffs anderer Gläubiger auf die Sachen oder Forderungen des Sicherungsgebers durch Übereignung oder Forderungsabtretung. 



Das Ghostwriter Jura Fazit zum Thema Fehleridentität im Rahmen des § 138 I BGB und Hausarbeit schreiben lassen


Grundsätzlich betrifft die Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit gemäß § 138 I BGB nur das Verpflichtungsgeschäft. Ausnahmsweise schlägt die Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit auf das Verfügungsgeschäft durch, jedenfalls nach herrschender Meinung in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Beachten Sie dabei in jedem Falle das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip und verwechseln Sie diese Prinzipien nicht miteinander. 

Eine Fehleridentität kann nur eine Ausnahme sein, da ein Verfügungsgeschäft wertneutral ist. Nach Auffassung der Ghostwriter Jura kann ein Verfügungsgeschäft aufgrund der strikten Trennung, Abstraktion und der Wertneutralität nicht sittenwidrig sein. Die Anerkennung der Fehleridentität beruht weniger auf korrekter Dogmatik und der korrekten Anwendung des bestehenden Rechts als vielmehr dem Bedürfnis nach Gerechtigkeit im Einzelfall.

Wenn das Verfügungsgeschäft also sittenwidrig sein kann, dann nicht bei Sittenwidrigkeit wegen des Inhalts des Rechtsgeschäfts, sondern wegen der Umstände. Hier rechtfertigt sich die Sittenwidrigkeit eines Verfügungsgeschäfts aus der gebotenen Gesamtbetrachtung. Wenn Sie eine Hausarbeit schreiben lassen, sollten Sie also bei der Begründung der Sittenwidrigkeit eines Verfügungsgeschäfts höchste Sorgfalt walten lassen und den Grundsatz der Wertneutralität des Verfügungsgeschäfts beachten.



Sie wollen sich zum Thema § 138 I BGB, Sittenwidrigkeit des Verfügungsgeschäfts und Fehleridentität ein Muster für eine Hausarbeit schreiben lassen? Die Ghostwriter Jura helfen Ihnen!



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