2. April 2018

Was ist der Unterschied zwischen Obliegenheiten und Pflichten?

Obliegenheiten BGB - Definition


Obliegenheiten sind Verhaltensanforderungen, deren Beachtung im eigenen Interesse einer Partei steht und deren Missachtung nachteilige Folgen für die belastete Partei hat. 



Obliegenheiten - Beispiele


  • Rüge gemäß § 377 HGB
  • Schadensmeldung an Versicherung als Voraussetzung der Versicherungsleistung, vgl. § 28 VVG
  • Mitverschulden gemäß § 254 BGB
  • Abholen im Rahmen einer Holschuld, vgl. § 293 BGB
  • Verspätungsanzeige gemäß § 149 BGB


Obliegenheit - Unterschied zu Pflichten


Pflichten begründen Ansprüche des Vertragspartners oder einer anderen Partei und können notfalls eingeklagt und damit gerichtlich durchgesetzt werden. Im Gegensatz hierzu können Obliegenheiten nicht zwangsweise und damit auch nicht im Klagewege durchgesetzt werden. Die Verletzung von Pflichten kann zudem Schadensersatzansprüche begründen, während eine Verletzung von Obliegenheiten keine Schadensersatzansprüche auslöst.

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