30. April 2018

Hausarbeit schreiben lassen zur Prüfungsreihenfolge der §§ 134, 138 I, 138 II BGB

Hausarbeit schreiben lassen zur Prüfungsreihenfolge der § 134 BGB,  § 138 I BGB und § 138 II BGB - Ausgangssituation


Wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen zum Verhältnis der § 134 BGB, § 138 I BGB und § 138 II BGB, dann müssen Sie bei der Überprüfung der Richtigkeit der Ausführungen die Hierarchie dieser Vorschriften kennen. 

Der richtige Aufbau im Rahmen der Prüfung der § 134 BGB, § 138 I BGB und § 138 II BGB ist daher entscheidend, wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen, eine Bachelorarbeit schreiben lassen oder auch eine Masterarbeit schreiben lassen. 


Hausarbeit schreiben lassen zur Prüfungsreihenfolge der § 134 BGB, § 138 I BGB und § 138 II BGB - Aufbau der Prüfung


  1. § 134 BGB
  2. § 138 II BGB
  3. § 138 I BGB
Wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen zur Prüfungsreihenfolge der § 134 BGB, § 138 I BGB und § 138 II BGB, dann müssen Sie zwingend diese Prüfungshierarchie berücksichtigen - merken Sie sich dies unbedingt!


Hausarbeit schreiben lassen zur Prüfungsreihenfolge der § 134 BGB, § 138 I BGB und § 138 II BGB - Erläuterung - Start mit § 134 BGB


Wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen, dann müssen Sie darauf achten, dass die Hausarbeit richtig aufgebaut ist. Dabei wird grundsätzlich vom Speziellen zum Generellen geprüft. Die Prüfung startet deshalb mit § 134 BGB.

§ 134 BGB betrifft den Verstoß gegen Verbotsgesetze. Verstößt ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot, so ist dieses gemäß § 134 BGB dann nichtig, wenn sich aus dem Gesetz nicht ausnahmsweise ein anderes ergibt. 

Verbotsgesetze sind die stärkte Konkretisierung verwerflicher Handlungen und Erfolge. Damit ist § 134 BGB im Rahmen der Vorschriften der §§ 134, 138 I, 138 II BGB die speziellste Norm. 


Hausarbeit schreiben lassen zur Prüfungsreihenfolge der § 134 BGB, § 138 I BGB und § 138 II BGB - Rang des § 138 II BGB


Gemäß § 138 II BGB ist ein Rechtsgeschäft insbesondere dann unwirksam, wenn dabei jemand sich unter Ausbeutung einer Zwangslage, einer Unerfahrenheit, eines Mangels an Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willensschwäche eines anderen sich selbst oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. 

Wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen, die § 138 II BGB zum Gegenstand hat, dann müsssen Sie auf gesetzesnahe Arbeit achten und im Rahmen des Wucherstatbestandes des § 138 II BGB beachten, dass Leistung und Gegenleistung in einem erheblichen Ungleichgewicht zueinander stehen. 

Da im Vertragsrecht das Äquivalenzprinzip gilt, hat der Grundsatz der Privatautonomie Grenzen; der Wucherstatbestand des § 138 II BGB konkretisiert diese Grenzen.

So wie § 134 BGB speziell zu § 138 II BGB ist, ist § 138 II BGB speziell zu § 138 I BGB. Das Spezialitätsverhältnis des § 138 II BGB zu § 138 I BGB kann man sehr schön am Wortlaut des § 138 II BGB erkennen: Die Formulierung "insbesondere" zeigt, dass hier eine im Vergleich zu § 138 I BGB speziellere Vorschrift normiert ist.


Hausarbeit schreiben lassen zu Prüfungsreihenfolge der § 134 BGB, § 138 I BGB und § 138 II BGB - Der 3. Platz für § 138 I BGB


Gemäß § 138 I BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, welches gegen die guten Sitten verstößt. 

§ 138 I BGB ist die allgemeinste Vorschrift im Rahmen der §§ 134, 138 II, 138 I BGB. Wenn Sie sich eine Hausarbeit schreiben lassen, müssen Sie daher immer zuerst § 134 BGB und § 138 II BGB prüfen, bevor Sie zu einer Prüfung der allgemeinen Vorschrift des § 138 I BGB gelangen. 


Hausarbeit schreiben lassen zur Prüfungsreihenfolge der § 134 BGB, § 138 I BGB und § 138 II BGB - Fazit


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